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Vollzug Nidwalden

Der Landrat des Kanton Nidwalden hat das auf den Mustervorschriften 2014 basierende revidierte Energiegesetz im April 2021 angenommen. Die Inkraftsetzung erfolgte per 1. November 2021.

Energienachweise (MuKEn 2014)

Planungshilfen

Hauptformular EN Kanton Nidwalden

149.87 KB

Bei Baugesuchen vor 1. November 2021

Haupformular EN Kanton NW (für Energienachweise vor 1.11.2021)

149.87 KB

Spezifische Anwendungshinweise

Ermittlung des spezifischen Heizleistungsbedarf

Die Anforderung an die spezifische Heizleistung PH,li [W/m2] ergibt sich aus der Vollzugshilfe EN-VH 102. Diese Anforderung gilt für die Gebäudekategorien I - IV. In der Vollzugshilfe sind dafür keine Ausnahmen vorgesehen, sodass der Grenzwert einzuhalten ist.

Erste Erfahrungen zeigen, dass insbesondere Gebäude mit einem hohen Glasanteil sowie Einfamilienhäuser teilweise Schwierigkeiten haben, den neuen Anforderungswert einzuhalten. Weil bei der Berechnung der spezifischen Heizleistung PH die sicheren Wärmeeinträge nicht berücksichtigt werden, besteht bei Gebäuden mit einem hohen Anteil Fensterfläche AW pro Energiebezugsfläche AE eine anspruchsvolle Ausgangslage um den Anforderungswert PH,li einzuhalten.

Massnahmen um den Grenzwert PH,li einzuhalten, müssen sich deshalb auf die Reduktion der Wärmeverluste konzentrieren. Dazu zählen insbesondere tiefere U-Werte, Reduktion der Wärmebrücken, kompakte Gebäudehülle, etc. Falls mit diesen Massnahmen der Grenzwert nicht eingehalten werden kann, muss eine Reduktion der Fensterflächen zusätzlich geprüft werden.

Provisorisches Minergie-Zertifikat für Wärmeschutznachweis

Das provisorische Minergie-Zertifikat ersetzt bei reinen Wohnbauten den gesetzlichen Wärmeschutznachweis, sofern das Zertifikat rechtzeitig vorliegt. Reine Wohnbauten sind in der Regel Ein- oder Mehrfamilienhäuser (Gebäudekategorien I und II nach SIA 380/1). 

Ersetzt das Minergie-Zertifikat den gesetzlichen Wärmeschutznachweis, ist der Gemeinde eine Kopie der Minergie-Gesuchsunterlagen zu senden. Wenn der Gemeinde spätestens bei der Schnurgerüstabnahme kein geprüfter Wärmeschutznachweis vorliegt (bzw. ein provisorisches Minergie-Zertifikat), kann die Gemeinde einen Baustopp veranlassen.

www.minergie.ch


Gesetze und Verordnungen Kanton Nidwalden

Die nachfolgenden Dokumente sind mit der Revision des Kantonalen Energiegesetzes überarbeitet worden. Die Inkraftsetzung erfolgte per 1. November 2021.

Energiegesetz Kanton Nidwalden

Energieverordnung Kanton Nidwalden

Anhang 1 - Stand der Technik

Anhang 2 – Wärmeschutz von Gebäuden

Anhang 3 – Standardlösungen beim Ersatz des Wärmeerzeugers

Anhang 4 – Minimale Dämmsträrken Verteilleitungen Heizung sowie Warmwasserleitu…

Anhang 5 – Maximale U-Werte für erdverlegte Leitungen

Anhang 6 – Anforderungen an die Deckung des Energiebedarfs von Neubauten

Auskunft

Energiefachstelle Nidwalden
Stansstaderstrasse 59
Postfach 1251
6371 Stans
Tel 041 618 40 54

E-Mail

Energiefachstellenkonferenz Zentralschweiz
c/o Kanton Luzern
Umwelt und Energie (uwe)
Libellenrain 15
6002 Luzern

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