Energienachweise (MuKEn 2008)
Wird ein Gebäude neu errichtet, umgebaut oder energetisch saniert, ist die Einhaltung der energierechtlichen Anforderungen mit einem Energienachweis zu belegen. Auf dieser Seite befinden sich die Vollzugshilfen und Nachweise für Kantone, welche die Energienachweise nach MuKEn 2008 abwickeln. Für die Anwendung der Energievorschriften dienen die Vollzugshilfen als Leitfaden und sind Interpretationshilfe für Fachleute.
Ab dem 1. Januar 2026 sind in den Zentralschweizer Kantonen alle Energienachweise mit der Plattform EVEN (www.energievollzug.ch) einzureichen. Weiterführende Informationen zu EVEN sind unter diesem Link zu finden.
Für die Kantone LU, NW, OW, SZ und ZG gelten die Energienachweise nach MuKEn 2014.
Kantonale Hauptformulare
Bis zur Einführung der Plattform EVEN existierte pro Kanton ein Hauptformular, das alle kantonsspezifischen Sachverhalte enthielt. Mit EVEN sind die kantonsspezifischen Sachverhalte neu direkt auf der Plattform EVEN ersichtlich. Wie in EVEN die kantonsspezifischen Sachverhalte aufgerufen werden können, zeigt das folgende Video:
Ausführungs- und Projektausführungsbestätigung (ab 2026)
Der Projektkoordinator muss auf der Energienachweisplattform EVEN die Ausführung der Bautätigkeiten auf zweierlei Arten bestätigen:
- Einzelne Teilnachweise und die damit verbundenen Bautätigkeiten sind über eine Ausführungsbestätigung zu bestätigen
- Auf Projektebene ist das ganze Projekt und die enthaltenen Teilnachweise mittels der Projektausführungsbestätigung zu bestätigen. Diese ist von der projektverantwortlichen Person und der Bauherrschaft zu unterschreiben.
Ausführungsbestätigung (bis Ende 2025)
Nach Fertigstellung des Bauvorhabens ist eine Ausführungsbestätigung einzureichen:
Ausführungsbestätigung Kanton Luzern
Ausführungsbestätigung Kanton Zug
Ausführungsbestätigung Kanton Uri
