Energienachweise (MuKEn 2014)
Wird ein Gebäude neu errichtet, umgebaut oder energetisch saniert, ist die Einhaltung der energierechtlichen Anforderungen mit einem Energienachweis zu belegen. Mit der Einführung der MuKEn 2014 im jeweiligen kantonalen Energiegesetz gelangen die nachfolgenden Vollzugshilfen zur Anwendung, welche als Leitfaden dienen und Interpretationshilfe für Fachleute sind. Ab dem 1. Januar 2026 sind in den Zentralschweizer Kantonen alle Energienachweise mit der Plattform EVEN (www.energievollzug.ch) einzureichen. Weiterführende Informationen zu EVEN sind unter diesem Link zu finden.
Im Kanton Uri sind die Nachweise nach MuKEn 2008 zu erstellen.
Kantonale Hauptformulare
Bis zur Einführung der Plattform EVEN existierte pro Kanton ein Hauptformular, das alle kantonsspezifischen Sachverhalte enthielt. Mit EVEN sind die kantonsspezifischen Sachverhalte neu direkt auf der Plattform EVEN ersichtlich. Wie in EVEN die kantonsspezifischen Sachverhalte aufgerufen werden können, zeigt das folgende Video:
Ausführungs- und Projektausführungsbestätigung (ab 2026)
Der Projektkoordinator muss auf der Energienachweisplattform EVEN die Ausführung der Bautätigkeiten auf zweierlei Arten bestätigen:
- Einzelne Teilnachweise und die damit verbundenen Bautätigkeiten sind über eine Ausführungsbestätigung zu bestätigen
- Auf Projektebene ist das ganze Projekt und die enthaltenen Teilnachweise mittels der Projektausführungsbestätigung zu bestätigen. Diese ist von der projektverantwortlichen Person und der Bauherrschaft zu unterschreiben.
Ausführungsbestätigung (bis Ende 2025)
Nach Fertigstellung des Bauvorhabens ist eine Ausführungsbestätigung einzureichen:
Ausführungsbestätigung Kanton Luzern
Ausführungsbestätigung Kanton Zug
Ausführungsbestätigung Kanton Uri
