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Förderprogramme in den Zentralschweizer Kantonen

Die aufgeführten Förderprogramme gelten für alle Zentralschweizer Kantone. Zusätzlich finden Sie kantonsspezifische Förderungen auf den jeweiligen Seiten.

Das Gebäudeprogramm in der Zentralschweiz

Das Gebäudeprogramm finanziert sich aus der CO2-Abgabe des Bundes und wird von den Kantonen abgewickelt:

Kanton Luzern
Kanton Uri
Kanton Schwyz
Kanton Obwalden
Kanton Nidwalden
Kanton Zug

Einmalvergütung für Photovoltaikanlagen

Einmalvergütung (KLEIV, GREIV und HEIV)

Mit einer Einmalvergütung erhalten Anlagenbetreiber von Photovoltaikanlagen einen einmaligen Investitionsbeitrag. Einmalvergütungen für Photovoltaikanlagen werden in drei unterschiedlichen Programmen gewährt:

  • Einmalvergütungen für kleine Photovoltaikanlagen (KLEIV):
    Für Anlagen mit einer Leistung von weniger als 100 kWp, welche bereits in Betrieb sind.
     
  • Einmalvergütungen für grosse Photovoltaikanlagen (GREIV):
    Für Anlagen mit einer Leistung ab 100 kWp.

     

  •  Die hohe Einmalvergütungen für Photovoltaikanlagen ohne Eigenverbrauch (HEIV):
     Für Anlagen mit einer Leistung zwischen 2 und 150 kWp.

 

 

Alles zum Thema Einmalvergütung (KLEIV, GREIV und HEIV)

Klimaprämie für den Heizungsersatz mit erneuerbaren Energien

Das Förderprogramm von Energie Zukunft Schweiz leistet finanzielle Beiträge an den Ersatz fossiler Heizungen durch eine Holzheizung oder Wärmepumpe. Es gelten hierfür gleiche Förderbedingungen für die ganze Schweiz. Die Förderung in Form einer Klimaprämie orientiert sich an der CO2-Einsparung und steigt linear mit dem Einsparpotential. Dies ohne Begrenzung der Höhe. Aus diesem Grund ist die Förderung, insbesondere bei grösseren Heizungen, höher als die kantonale Förderung. Weil aber die CO2-Wirkung nicht doppelt angerechnet werden kann, ist eine gleichzeitige Förderung durch Kanton und die Klimaprämie ausgeschlossen.

Förderprogramm Energie Zukunft Schweiz

Klimaprämie für den Heizungsersatz

ProKilowatt – Beiträge an die Stromeffizienz

Als Instrument des Bundesamtes für Energie zur Förderung der Stromeffizienz in den Unternehmen, bei der öffentlichen Hand und bei Privaten, gewährt ProKilowatt finanzielle Unterstützung für Industrie-, Gewerbe- und Dienstleistungsbereiche sowie für Haushalte.

Eine ausführliche Liste mit den Fördergegenständen finden Sie auf den kantonsspezifischen Seiten.

Auch ohne kantonale Förderprogramme (die von ProKilowatt mitfinanziert werden), besteht die Möglichkeit, "Projekte" direkt bei ProKilowatt einzureichen.

Projekt- oder Programmantrag stellen

Wettbewerbliche Ausschreibungen – ProKilowatt

Impulsberatung erneuerbar heizen

Ab April 2022 startet die nationale Förderung der Impulsberatung «erneuerbar heizen» mit national einheitlichen Förderbeiträgen. Die Auszahlung der Förderbeiträge wird ab dem 1. April 2022 neu über EnergieSchweiz abgewickelt. Eine Abrechnung über die Kantone ist nicht mehr möglich.

Förderbeiträge

  • Einfamilien- und Mehrfamilienhäuser bis 6 Wohneinheiten bzw. Nichtwohnbauten bis 30 kW Heizleistung: pauschal 450.- Franken
  • Stockwerkeigentümergemeinschaften und Mehrfamilienhäuser über 6 Wohneinheiten bzw. Nichtwohnbauten über 30 kW Heizleistung: pauschal 1'800.- Franken.

Förderbeiträge und -bestimmungen

Zum Förderportal

Kontakt

Gebäudeprogramm

LU: 041 412 32 32
UR: 041 875 26 88
NW: 041 618 40 54
OW: 041 666 64 24
SZ: 041 819 19 90
ZG: 041 594 53 80

Übersicht Förderprogramme

www.energiefranken.ch

Mehr

 

Förderflyer der Zentralschweizer Kantone

Gebäude gedämmt!

Flyer

Lassen Sie Ihr Haus überprüfen!

Flyer

Weiterführende Links

Das Gebäudeprogramm

Pronovo AG

ProKilowatt

Energiefachstellenkonferenz Zentralschweiz
c/o Kanton Luzern
Umwelt und Energie (uwe)
Libellenrain 15
6002 Luzern

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