Private Kontrolle
Übersicht
Im Rahmen der Privaten Kontrolle prüfen private Fachleute, ob ein Projekt den massgebenden Bestimmungen entspricht oder nach den bewilligten Plänen ausgeführt worden ist. Ziel ist, dass es nach Fertigstellung vorschriftsgemäss betrieben werden kann. Die Fachleute überprüfen dies in den Fachbereichen Wärmedämmung, Heizungsanlagen, Klima- und Belüftungsanlagen und Beleuchtungsanlagen.
Dazu nutzen sie die Formulare für die Projekt- und die Ausführungskontrolle auf der Energienachweisplattform EVEN. Über diese Plattform erfolgt auch die Bestätigung der Privaten Kontrolle und das Einreichen an die zuständigen Baubewilligungsbehörden der Städte und Gemeinden.
Interkantonale Vereinbarung
Durch Beitritt zur interkantonalen Vereinbarung über den Vollzug der Privaten Kontrolle im Energiebereich, wird die Private Kontrolle in den Kantonen zugelassen. Folgende Zentralschweizer Kantone sind der interkantonalen Vereinbarung beigetreten:
