Direkt zum Inhalt
Logo der Website
Emblems Kantone
  • Aktuell/Kantone
  • Vollzug
  • Förderung
    • Luzern
    • Uri
    • Schwyz
    • Obwalden
    • Nidwalden
    • Zug
  • Beratung
  • Fachinformationen
  • Kurse/Veranstaltungen
  • Über uns
Schließen

Förderprogramme Uri

2025 fördert der Kanton Uri wieder gezielt energetische Sanierungen von Gebäudehüllen, den Ersatz von alten Ölheizungen und dezentralen elektrischen und fossilen Heizungen sowie die Solarenergie, den Ausbau der Ladeinfrastuktur für Elektroautos in Wohnbauten und Energieberatungen. Für alle fünf Förderbereiche stehen ab Januar 2025 rund 2.5 Mio. Franken zur Verfügung.

Förderprogramm Energie Uri 2025

Einen Überblick über alle Förderungen in den fünf Förderbereichen Haustechnik, Mobilität, Gebäudehülle, Solarenergie und Energie-Beratung entnehmen Sie dem Fördermodell und den weiteren Unterlagen:

Fördermodell 2025 Uri

132.23 KB

Verfügungsbestimmungen Förderprogramm Energie 2025

130.9 KB

Massnahmenspezifische Anforderungen Föderprogramm Energie 2025

378.46 KB

Informationen Förderprogramm Energie Uri

Gesuchsportal für den Kanton Uri

Weitere Informationen zum Gebäudeprogramm

Doppelförderung von Holzheizungen und Wärmepumpen

Eine Kombination der Klimaprämie und kantonaler Förderbeiträge ist nicht zulässig, weil die CO2-Wirkung nicht doppelt angerechnet werden kann.

Das müssen Sie beachten:

  • Ihr Gesuch müssen Sie zwingend vor Baubeginn einreichen.
  • Bei Gesuchen für die Wärmedämmung muss bei einem Förderbeitrag ab 10‘000 Fr. pro Gesuch ein GEAK Plus vorliegen.
  • Förderbeiträge an eine Minergie-Sanierung können nicht mit Beiträgen an die Gebäudehülle oder die Haustechnik kombiniert werden.

Alle Gesuche werden über ein zentrales Online-Gesuchsportal eingegeben. Das über das Portal generierte Formular muss ausgedruckt, unterschrieben und mit den nötigen Beilagen beim Amt für Energie eingereicht werden. Die Beilagen können auch elektronisch im Gesuchsportal hoch geladen werden. Bitte beachten Sie die jeweils gültigen Verfügungsbestimmungen und die aktuell gültigen, massnahmenspezifischen Anforderungen.

Nach Erhalt der Förderzusage verbleiben Ihnen 3 Jahre Zeit, die geplanten Massnahmen umzusetzen und dem Amt für Energie anschliessend den Abschluss der Arbeiten zu melden. Auch das Abschlussformular steht auf dem Gesuchsportal zur Verfügung. Loggen Sie sich also einfach auf Ihrem bereits bestehenden Account ein und tätigen Sie die entsprechenden Schritte.

Erklärvideo Eingabe Fördergesuch

Erklärvideo Eingabe Fördergesuch
Mehr

 In vier Schritten zur optimalen Sanierungsstrategie

1. Informieren Sie sich frühzeitig über das genaue Vorgehen und lassen Sie sich beraten: Steht in den nächsten Jahren ein Heizungsersatz an oder müssen die Fenster ersetzt werden? Warten Sie nicht. Nutzen Sie die Zeit und legen Sie sich eine massgeschneiderte Sanierungsstrategie für ihre Immobilie zurecht. Kontaktieren Sie dazu die Energieberatung Ihres Kantons (Kontakt siehe rechts).

2. Nutzen Sie die vom Förderprogramm Energie Uri unterstützten Planungsinstrumente: Lassen Sie sich von einer eine Fachperson eine «Sanierungsberatung Gebäudehülle Uri» erstellen. Wenn Sie eine Ölfeuerung haben, prüfen Sie mit einer Impulsberatung «erneuerbar heizen» Alternativen. Informationen dazu finden Sie auf: Kanton Uri - Energieberatung. Erstellen Sie sich eine Sanierungsstrategie mit auf ihre Bedürfnisse angepassten Sanierungsschritten.

3. Planen Sie die Sanierung mit einer Fachperson:
Nutzen Sie dazu die Informationen und Empfehlungen aus den Planungsinstrumenten. Planen Sie die einzelnen Sanierungsschritte (Fassadensanierung, Dachsanierung, Fensterersatz, Heizungsersatz, Aufstockung, Anbau etc.) mit einer Fachfirma/Fachperson.

4. Reichen Sie Ihr Fördergesuch ein:
Die Eingabe des Gesuchs erfolgt elektronisch über das Gesuchsportal Ihres Kantons (siehe Links oben). Ab einem Förderbeitrag von 10’000 Franken ist der «GEAK Plus» zwingend.
 


Weitere Förderprogramme

Einmalvergütung für Photovoltaikanlagen

Einmalvergütung (KLEIV, GREIV und HEIV)

Mit einer Einmalvergütung erhalten Anlagenbetreiber von Photovoltaikanlagen einen einmaligen Investitionsbeitrag. Einmalvergütungen für Photovoltaikanlagen werden in drei unterschiedlichen Programmen gewährt:

  • Einmalvergütungen für kleine Photovoltaikanlagen (KLEIV):
    Für Anlagen mit einer Leistung von weniger als 100 kWp, welche bereits in Betrieb sind.
     
  • Einmalvergütungen für grosse Photovoltaikanlagen (GREIV):
    Für Anlagen mit einer Leistung ab 100 kWp.

     

  •  Die hohe Einmalvergütungen für Photovoltaikanlagen ohne Eigenverbrauch (HEIV):
     Für Anlagen mit einer Leistung zwischen 2 und 150 kWp.

 

 

Alles zum Thema Einmalvergütung (KLEIV, GREIV und HEIV)

Klimaprämie für den Heizungsersatz mit erneuerbaren Energien

Das Förderprogramm von Energie Zukunft Schweiz leistet finanzielle Beiträge an den Ersatz fossiler Heizungen durch eine Holzheizung oder Wärmepumpe. Es gelten hierfür gleiche Förderbedingungen für die ganze Schweiz. Die Förderung in Form einer Klimaprämie orientiert sich an der CO2-Einsparung und steigt linear mit dem Einsparpotential. Dies ohne Begrenzung der Höhe. Aus diesem Grund ist die Förderung, insbesondere bei grösseren Heizungen, höher als die kantonale Förderung. Weil aber die CO2-Wirkung nicht doppelt angerechnet werden kann, ist eine gleichzeitige Förderung durch Kanton und die Klimaprämie ausgeschlossen.

Förderprogramm Energie Zukunft Schweiz

Klimaprämie für den Heizungsersatz

Förderprogramme der Gemeinden

Etliche Gemeinden im Kanton verfügen über eigene Förderaktionen. Erkundigen Sie sich bitte direkt bei Ihrer Gemeinde. Die meisten Gemeindeförderprogramme sind auch unter www.energiefranken.ch aufgelistet.

Impulsberatung erneuerbar heizen

Ab April 2022 startet die nationale Förderung der Impulsberatung «erneuerbar heizen» mit national einheitlichen Förderbeiträgen. Die Auszahlung der Förderbeiträge wird ab dem 1. April 2022 neu über EnergieSchweiz abgewickelt. Eine Abrechnung über die Kantone ist nicht mehr möglich.

Förderbeiträge

  • Einfamilien- und Mehrfamilienhäuser bis 6 Wohneinheiten bzw. Nichtwohnbauten bis 30 kW Heizleistung: pauschal 450.- Franken
  • Stockwerkeigentümergemeinschaften und Mehrfamilienhäuser über 6 Wohneinheiten bzw. Nichtwohnbauten über 30 kW Heizleistung: pauschal 1'800.- Franken.

Förderbeiträge und -bestimmungen

Zum Förderportal

Auskunft

Kanton Uri
Baudirektion
Amt für Energie
Klausenstrasse 2
6460 Altdorf
Tel 041 875 26 88

E-Mail

Energiefachstelle Kanton Uri

Energieberatungsstelle Kanton Uri

Übersicht Förderprogramme

www.energiefranken.ch

Mehr

Energiefachstellenkonferenz Zentralschweiz
c/o Kanton Luzern
Umwelt und Energie (uwe)
Libellenrain 15
6002 Luzern

  • Newsletter
  • Impressum
To top

© Copyright 2021 EnFK Zentralschweiz. Erstellt mit PRIMER - powered by Drupal.