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Förderprogramme Luzern

Das Förderprogramm des Kantons Luzern umfasst die energetische Erneuerung der Gebäudehülle und Haustechnik sowie Förderbeiträge für Gesamtsanierungen und Beratungen. Es wird ergänzt durch das Stromeffizienzprogramm und die Förderung der Photovoltaik durch den Bund.

Förderprogramm Energie 2023 des Kantons Luzern

Übersicht Förderprogramm Energie 2023

Für folgende Massnahmen erhalten Sie finanzielle Unterstützung:

Gebäudehülle

Wärmedämmung Fassade, Dach, Wand und Boden gegen Erdreich

Haustechnik

Wärmepumpe

Holzfeuerungen

Thermische Solaranlagen

Anschluss an ein Wärmenetz

Analysen und Beratung

Gebäudeenergieausweis mit Beratungsbericht (GEAK Plus)

Machbarkeitsstudien für Wärmenetze

Gesamtsanierungen

Umfassende Gesamtsanierung mit Minergie-Zertifikat (ohne Etappierung)

Neubauten

Zertifizierung Standard nachhaltiges Bauen Schweiz (SNBS)

Minergie-Neubauten mit Zusatz ECO

Elektro-Ladeinfrastruktur

Ladeinfrastruktur für E-Mobilität

Doppelförderung von Holzheizungen und Wärmepumpen

Eine Kombination der Klimaprämie und kantonaler Förderbeiträge ist nicht zulässig, weil die CO2-Wirkung nicht doppelt angerechnet werden kann.

Das müssen Sie beachten:

  • Ihr Gesuch müssen Sie zwingend vor Baubeginn einreichen.
  • Bei Gesuchen für die Wärmedämmung muss bei einem Förderbeitrag ab 10‘000 Fr. pro Gesuch ein GEAK Plus vorliegen.
  • Förderbeiträge an eine Minergie-Sanierung können nicht mit Beiträgen an die Gebäudehülle oder die Haustechnik kombiniert werden.

Alle Fördergesuche (ausser Impulsberatungen) werden über das Gesuchportal eingereicht. Alle Details für die Eingabe eines Fördergesuchs finden Sie in folgendem Erklärvideo. Einen Fördergeldrechner sowie die detaillierten Förderbedingungen finden Sie auf der Website des Kantons Luzern.

Gesuchsportal

Fördergeldrechner

Webseite des Kantons Luzern

Erklärvideo Eingabe Fördergesuch

Erklärvideo Eingabe Fördergesuch
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Weitere Förderprogramme

Einmalvergütung für Photovoltaikanlagen

Einmalvergütung (KLEIV und GREIV)

Mit einer Einmalvergütung erhalten Anlagenbetreiber von Photovoltaikanlagen einen einmaligen Investitionsbeitrag. Einmalvergütungen für Photovoltaikanlagen werden in zwei unterschiedlichen Programmen gewährt:

  • Einmalvergütungen für kleine Photovoltaikanlagen (KLEIV):
    Für Anlagen mit einer Leistung von weniger als 100 kWp, welche bereits in Betrieb sind.
     
  • Einmalvergütungen für grosse Photovoltaikanlagen (GREIV):
    Für Anlagen mit einer Leistung ab 100 kWp.

 

Alles zum Thema Einmalvergütung (KLEIV und GREIV)

Einspeisevergütungssystem (EVS)

Für weitere erneuerbare Technologien wie Wasserkraft (von 1 MW bis 10 MW), Windenergie, Biomasse und Geothermie gilt die Einspeisevergütung. Es gibt für jede dieser Technologien eigene Vergütungstarife, die anhand von Referenzanlagen pro Leistungsklasse festgelegt sind. Die Dauer der Vergütung beträgt 15 Jahre (Ausnahme Biomasse 20 Jahre).

Wichtig: Stand September 2021 können voraussichtlich keine Projekte mehr von der Warteliste in das Einspeisevergütungssystem (EVS) aufgenommen werden.

Alles zum Thema Einspeisevergütungssystem (EVS)

Klimaprämie für den Heizungsersatz mit erneuerbaren Energien

Das Förderprogramm von Energie Zukunft Schweiz leistet finanzielle Beiträge an den Ersatz fossiler Heizungen durch eine Holzheizung oder Wärmepumpe. Es gelten hierfür gleiche Förderbedingungen für die ganze Schweiz. Die Förderung in Form einer Klimaprämie orientiert sich an der CO₂-Einsparung und steigt linear mit dem Einsparpotential. Dies ohne Begrenzung der Höhe. Aus diesem Grund istdie Förderung, insbesondere bei grösseren Heizungen, höher als die kantonale Förderung. Weil aber die CO2-Wirkung nicht doppelt angerechnet werden kann, ist eine gleichzeitige Förderung durch Kanton und die Klimaprämie ausgeschlossen.

Förderprogramm Energie Zukunft Schweiz

Klimaprämie für den Heizungsersatz

Stromeffizienzprogramm Luzern (ProKilowatt)

Das Stromeffizienzprogramm ist verlängert worden und zieht neue Förderbedingungen mit sich. Die Berücksichtigung von neuen energetischen Vorschriften und besseren elektrischen Geräten haben zur Folge, dass die Förderung des Warmwasseranschlusses für Waschmaschinen/Geschirrspüler und der Ersatz von Elektroboiler durch Wärmepumpenboiler wegfallen. Bitte beachten Sie, dass es auch bei den unten aufgeführten Gegenständen Anpassungen gegeben hat. Insbesondere entfällt der obligatorische Heizungs-Check beim Ersatz von Umwälzpumpen im Heizkreislauf.

 

Ersatz von Umwälzpumpen im Heizkreislauf

Gefördert wird der Ersatz durch eine Pumpe der Effizienzklasse A (gemäss Produkteliste).
Förderbeitrag: 200 Franken pro Pumpe, ein Heizungs-Check wird empfohlen.

 

Optimierte Beleuchtung in Nicht-Wohnbauten (z.B. Büro, Gewerbebetrieb)

Die Aussenbeleuchtung von Sportplätzen (z.B. Fussball, Tennis o.Ä.) wird mit den gleichen Bedingungen wie die Innenraumbeleuchtung gefördert (Betriebsdauer von 600 Stunden)
Erneuerung der Beleuchtung entsprechend der SIA-Norm 387/4

Förderbeitrag: Fr. 7.-/m2 beleuchtete Fläche

Fördergesuch/-antrag

Förderbedingungen Stromeffizienzprogramm

ProKilowatt – Beiträge an die Stromeffizienz

Als Instrument des Bundesamtes für Energie zur Förderung der Stromeffizienz in den Unternehmen, bei der öffentlichen Hand und bei Privaten, gewährt ProKilowatt finanzielle Unterstützung für Industrie-, Gewerbe- und Dienstleistungsbereiche sowie für Haushalte.

Eine ausführliche Liste mit den Fördergegenständen finden Sie auf den kantonsspezifischen Seiten.

Auch ohne kantonale Förderprogramme (die von ProKilowatt mitfinanziert werden), besteht die Möglichkeit, "Projekte" direkt bei ProKilowatt einzureichen.

Projekt- oder Programmantrag stellen

Wettbewerbliche Ausschreibungen – ProKilowatt

Impulsberatung erneuerbar heizen

Ab April 2022 startet die nationale Förderung der Impulsberatung «erneuerbar heizen» mit national einheitlichen Förderbeiträgen. Die Auszahlung der Förderbeiträge wird ab dem 1. April 2022 neu über EnergieSchweiz abgewickelt. Eine Abrechnung über die Kantone ist nicht mehr möglich.

Förderbeiträge

  • Einfamilien- und Mehrfamilienhäuser bis 6 Wohneinheiten bzw. Nichtwohnbauten bis 30 kW Heizleistung: pauschal 450.- Franken
  • Stockwerkeigentümergemeinschaften und Mehrfamilienhäuser über 6 Wohneinheiten bzw. Nichtwohnbauten über 30 kW Heizleistung: pauschal 1'800.- Franken.

Förderbeiträge und -bestimmungen

Zum Förderportal

Auskunft

Energieberatung des Kantons Luzern
c/o öko-forum
Bourbaki-Panorama
Löwenplatz 11, 6004 Luzern
Tel 041 412 32 32

E-Mail

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Das Gebäudeprogramm

Übersicht Förderprogramme

www.energiefranken.ch

Mehr

Energiefachstellenkonferenz Zentralschweiz
c/o Kanton Luzern
Umwelt und Energie (uwe)
Libellenrain 15
6002 Luzern

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