Förderprogramme Obwalden
Das Energieförderprogramm 2023 des Kantons Obwalden umfasst die energetische Sanierung der Gebäudehülle, Energieeffizienzmassnahmen und die Nutzung erneuerbarer Energien. Ergänzend werden auch Beiträge an hocheffiziente Neubauten (MINERGIE P), an Beratungen für den Gebäudeenergieausweis der Kantone (GEAK-Plus Beratungen), an energetische Betriebsoptimierungen und an das nachhaltige Bauen (Zertifizierung SNBS) gewährt.
Das Energieförderprogramm 2023 bleibt im Grundsatz fast identisch mit dem Energieförderprogramm 2022 und weist lediglich zwei wichtige inhaltliche Anpassungen auf: Der Beitrag der Einzelbauteilsanierungen wurde um 20 Franken pro Quadratmeter sanierter Gebäudehüllfläche erhöht. Der Beitrag für GEAK-Plus Beratungen grösserer Objekte wurde auf 1 500 Franken angehoben.
Doppelförderung von Holzheizungen und Wärmepumpen
Eine Kombination der Klimaprämie und kantonaler Förderbeiträge ist nicht zulässig, weil die CO2-Wirkung nicht doppelt angerechnet werden kann.
Abschlüsse einreichen
Nach der Förderzusage haben Sie eine vorgegebene Frist erhalten, um die Massnahmen umzusetzen und hier Ihren Abschluss zu erfassen und an die zugewiesene Bearbeitungsstelle einzureichen. Um einen Abschluss der Fördergesuche zu erfassen, müssen Sie sich im Gesuchsportal einloggen.
Weitere Förderprogramme
Einmalvergütung (KLEIV und GREIV)
Mit einer Einmalvergütung erhalten Anlagenbetreiber von Photovoltaikanlagen einen einmaligen Investitionsbeitrag. Einmalvergütungen für Photovoltaikanlagen werden in zwei unterschiedlichen Programmen gewährt:
- Einmalvergütungen für kleine Photovoltaikanlagen (KLEIV):
Für Anlagen mit einer Leistung von weniger als 100 kWp, welche bereits in Betrieb sind.
- Einmalvergütungen für grosse Photovoltaikanlagen (GREIV):
Für Anlagen mit einer Leistung ab 100 kWp.
Einspeisevergütungssystem (EVS)
Für weitere erneuerbare Technologien wie Wasserkraft (von 1 MW bis 10 MW), Windenergie, Biomasse und Geothermie gilt die Einspeisevergütung. Es gibt für jede dieser Technologien eigene Vergütungstarife, die anhand von Referenzanlagen pro Leistungsklasse festgelegt sind. Die Dauer der Vergütung beträgt 15 Jahre (Ausnahme Biomasse 20 Jahre).
Wichtig: Stand September 2021 können voraussichtlich keine Projekte mehr von der Warteliste in das Einspeisevergütungssystem (EVS) aufgenommen werden.
Das Förderprogramm von Energie Zukunft Schweiz leistet finanzielle Beiträge an den Ersatz fossiler Heizungen durch eine Holzheizung oder Wärmepumpe. Es gelten hierfür gleiche Förderbedingungen für die ganze Schweiz. Die Förderung in Form einer Klimaprämie orientiert sich an der CO₂-Einsparung und steigt linear mit dem Einsparpotential. Dies ohne Begrenzung der Höhe. Aus diesem Grund istdie Förderung, insbesondere bei grösseren Heizungen, höher als die kantonale Förderung. Weil aber die CO2-Wirkung nicht doppelt angerechnet werden kann, ist eine gleichzeitige Förderung durch Kanton und die Klimaprämie ausgeschlossen.
Etliche Gemeinden im Kanton verfügen über eigene Förderaktionen. Erkundigen Sie sich bitte direkt bei Ihrer Gemeinde. Die meisten Gemeindeförderprogramme sind auch unter www.energiefranken.ch aufgelistet.
Als Instrument des Bundesamtes für Energie zur Förderung der Stromeffizienz in den Unternehmen, bei der öffentlichen Hand und bei Privaten, gewährt ProKilowatt finanzielle Unterstützung für Industrie-, Gewerbe- und Dienstleistungsbereiche sowie für Haushalte.
Eine ausführliche Liste mit den Fördergegenständen finden Sie auf den kantonsspezifischen Seiten.
Auch ohne kantonale Förderprogramme (die von ProKilowatt mitfinanziert werden), besteht die Möglichkeit, "Projekte" direkt bei ProKilowatt einzureichen.
Ab April 2022 startet die nationale Förderung der Impulsberatung «erneuerbar heizen» mit national einheitlichen Förderbeiträgen. Die Auszahlung der Förderbeiträge wird ab dem 1. April 2022 neu über EnergieSchweiz abgewickelt. Eine Abrechnung über die Kantone ist nicht mehr möglich.
Förderbeiträge
- Einfamilien- und Mehrfamilienhäuser bis 6 Wohneinheiten bzw. Nichtwohnbauten bis 30 kW Heizleistung: pauschal 450.- Franken
- Stockwerkeigentümergemeinschaften und Mehrfamilienhäuser über 6 Wohneinheiten bzw. Nichtwohnbauten über 30 kW Heizleistung: pauschal 1'800.- Franken.