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Förderprogramme Obwalden

Das Energieförderprogramm 2025 des Kantons Obwalden umfasst die energetische Sanierung der Gebäudehülle, Energieeffizienzmassnahmen und die Nutzung erneuerbarer Energien. Ergänzend werden Beiträge an den Bau von Ladestationen für Elektrofahrzeuge in Mehrfamiliengebäuden und der Realisierung von winteroptimierten Photovoltaikanlagen gewährt. Darunter fallen insbesondere Fassadenanlagen. 

Energieförderprogramm 2025

Das Energieförderprogramm 2025 bringt im Vergleich zu 2024 insbesondere folgende Ergänzungen: Es integriert die Vorgaben zum Impulsprogramm des Bundes und erweitert die Fördermassnahmen für Holzheizungen, Anschlüsse an den Wärmeverbund, Wärmepumpen und Sonnenkollektoren mit einer Leistung über 70 Kilowatt. Mit dem Impulsprogramm unterstützt der Kanton mit der sogenannten Abwrackprämie zudem den Ersatz von bestehenden dezentralen elektrischen Widerstandsheizungen (ohne hydraulisches Wärmeverteilsystem) und dezentralen fossilen Heizungen durch eine mit erneuerbaren Energien betriebene Hauptheizung (mit einem hydraulischen Wärmeverteilsystem).

Fördermodell 2025 Kanton Obwalden

566.76 KB

Förderbedingungen 2025 Kanton Obwalden

234.18 KB

Medienmitteilung 2025 Kanton Obwalden

105.14 KB

Abschlüsse einreichen

Nach der Förderzusage haben Sie eine vorgegebene Frist erhalten, um die Massnahmen umzusetzen und hier Ihren Abschluss zu erfassen und an die zugewiesene Bearbeitungsstelle einzureichen. Um einen Abschluss der Fördergesuche zu erfassen, müssen Sie sich im Gesuchsportal einloggen.

Gesuchsportal Kanton Obwalden


Weitere Förderprogramme

Einmalvergütung für Photovoltaikanlagen

Einmalvergütung (KLEIV, GREIV und HEIV)

Mit einer Einmalvergütung erhalten Anlagenbetreiber von Photovoltaikanlagen einen einmaligen Investitionsbeitrag. Einmalvergütungen für Photovoltaikanlagen werden in drei unterschiedlichen Programmen gewährt:

  • Einmalvergütungen für kleine Photovoltaikanlagen (KLEIV):
    Für Anlagen mit einer Leistung von weniger als 100 kWp, welche bereits in Betrieb sind.
     
  • Einmalvergütungen für grosse Photovoltaikanlagen (GREIV):
    Für Anlagen mit einer Leistung ab 100 kWp.

     

  •  Die hohe Einmalvergütungen für Photovoltaikanlagen ohne Eigenverbrauch (HEIV):
     Für Anlagen mit einer Leistung zwischen 2 und 150 kWp.

 

 

Alles zum Thema Einmalvergütung (KLEIV, GREIV und HEIV)

Klimaprämie für den Heizungsersatz mit erneuerbaren Energien

Das Förderprogramm von Energie Zukunft Schweiz leistet finanzielle Beiträge an den Ersatz fossiler Heizungen durch eine Holzheizung oder Wärmepumpe. Es gelten hierfür gleiche Förderbedingungen für die ganze Schweiz. Die Förderung in Form einer Klimaprämie orientiert sich an der CO2-Einsparung und steigt linear mit dem Einsparpotential. Dies ohne Begrenzung der Höhe. Aus diesem Grund ist die Förderung, insbesondere bei grösseren Heizungen, höher als die kantonale Förderung. Weil aber die CO2-Wirkung nicht doppelt angerechnet werden kann, ist eine gleichzeitige Förderung durch Kanton und die Klimaprämie ausgeschlossen.

Förderprogramm Energie Zukunft Schweiz

Klimaprämie für den Heizungsersatz

Förderprogramme der Gemeinden

Etliche Gemeinden im Kanton verfügen über eigene Förderaktionen. Erkundigen Sie sich bitte direkt bei Ihrer Gemeinde. Die meisten Gemeindeförderprogramme sind auch unter www.energiefranken.ch aufgelistet.

ProKilowatt – Beiträge an die Stromeffizienz

Als Instrument des Bundesamtes für Energie zur Förderung der Stromeffizienz in den Unternehmen, bei der öffentlichen Hand und bei Privaten, gewährt ProKilowatt finanzielle Unterstützung für Industrie-, Gewerbe- und Dienstleistungsbereiche sowie für Haushalte.

Eine ausführliche Liste mit den Fördergegenständen finden Sie auf den kantonsspezifischen Seiten.

Auch ohne kantonale Förderprogramme (die von ProKilowatt mitfinanziert werden), besteht die Möglichkeit, "Projekte" direkt bei ProKilowatt einzureichen.

Projekt- oder Programmantrag stellen

Wettbewerbliche Ausschreibungen – ProKilowatt

Impulsberatung erneuerbar heizen

Ab April 2022 startet die nationale Förderung der Impulsberatung «erneuerbar heizen» mit national einheitlichen Förderbeiträgen. Die Auszahlung der Förderbeiträge wird ab dem 1. April 2022 neu über EnergieSchweiz abgewickelt. Eine Abrechnung über die Kantone ist nicht mehr möglich.

Förderbeiträge

  • Einfamilien- und Mehrfamilienhäuser bis 6 Wohneinheiten bzw. Nichtwohnbauten bis 30 kW Heizleistung: pauschal 450.- Franken
  • Stockwerkeigentümergemeinschaften und Mehrfamilienhäuser über 6 Wohneinheiten bzw. Nichtwohnbauten über 30 kW Heizleistung: pauschal 1'800.- Franken.

Förderbeiträge und -bestimmungen

Zum Förderportal

Auskunft

Amt für Raumentwicklung und Energie
Energiefachstelle
Flüelistrasse 1
6060 Sarnen
Tel 041 666 64 24

E-Mail

Energiefachstelle Kanton Obwalden

Übersicht Förderprogramme

www.energiefranken.ch

Mehr

Energiefachstellenkonferenz Zentralschweiz
c/o Kanton Luzern
Umwelt und Energie (uwe)
Libellenrain 15
6002 Luzern

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