Förderprogramme Schwyz
Das Förderprogramm des Kantons Schwyz umfasst die energetische Erneuerung der Gebäudehülle und Haustechnik sowie Förderbeiträge für Gesamtsanierungen und Beratungen. Es wird ergänzt durch das Stromeffizienzprogramm und die Förderung der Photovoltaik durch den Bund.
Das Förderprogramm Energie des Kantons Schwyz fördert die energetische Gebäudesanierung und die Wärmeerzeugung mit regenerativen Energien. Das Energieförderprogramm wird im Kanton Schwyz 2023 im selben Umfang und mit denselben Fördersätzenn wie in 2022 weitergeführt. Alle Fördergegenstände und Förderbeiträge können der Übersicht entnommen werden.
Förderbedingungen
- Ihr Gesuch müssen Sie zwingend vor Baubeginn einreichen.
- Für Beiträge an die Wärmedämmung muss Ihre Liegenschaft vor dem Jahr 2000 bewilligt worden sein.
- Es braucht auch ein Gesuch für Beiträge an den GEAK-Plus.
- Für Gesuche um Beiträge an die Gebäudehülle (M-01) mit einem Förderbeitrag ab 10'000 Franken ist zwingend ein GEAK-Plus einzureichen (www.geak.ch), dieser wird ebenfalls finanziell unterstützt (siehe unten GEAK-Plus).
- Es gibt den Gebäude-Energie-Ausweis der Kantone (GEAK) vorläufig nur für die Gebäudekategorien Wohnen, einfache Verwaltungsbauten und Schulhäuser. Für alle anderen Gebäude ist eine Gebäudeanalyse mit Vorgehensberatung nach dem Pflichtenheft des BFE vom 30. Juni 2016 dem Gesuch beizulegen.
- Für Gesuche gilt es die Vollzugshilfe zur Beurteilung von Fördergesuchen im Rahmen des harmonisierten Fördermodells zu beachten.
- Die minimale Fördersumme beträgt 3’000.- Franken pro Gesuch.
Doppelförderung von Holzheizungen und Wärmepumpen
Eine Kombination der Klimaprämie und kantonaler Förderbeiträge ist nicht zulässig, weil die CO2-Wirkung nicht doppelt angerechnet werden kann.
Denkmalgeschützte Bauten
Für geschützte Bauten können Erleichterungen der U-Wert-Anforderungen gewährt werden. Der Antrag ist bei der Denkmalpflege einzuholen.
Weitere Förderprogramme
Mit dem Ersatz der Umwälzpumpe in der Heizungsanlage kann – je nach Anlage - bis 90% des Stromverbrauches für die Pumpe eingespart werden. Für den Ersatz der Pumpe durch ein energieeffizientes Gerät wird ein Beitrag von 200.- Fr. ausbezahlt. Ebenfalls werden Beiträge an die Erneuerung der Beleuchtung in Nichtwohnbauten geleistet.
Förderprogramm ebs Energie AG
Mit einem Förderprogramm, welches aus dem Muotastrom-Fonds gespeist wird die rationelle Stromverwendung unterstützt. Beiträge erhalten ausschliesslich ebs-Energiekunden in den Versorgungsgemeinden Muotathal, Illgau, Schwyz, Steinen, Lauerz, Sattel und Unteriberg.
Die drei Höfner Gemeinden (Feusisberg, Freienbach und Wollerau) betreiben zusammen mit der EW Höfe AG den "Höfner Fonds zur Förderung der erneuerbaren Energien", womit insbesonders private Projekte und Initiativen unterstützt werden. Finanzhilfen im Umfang von jährlich 100'000.- Fr. werden für Projekte in den Sparten Wasserkraftwerke, Stromerzeugung mittels Solar- und Windanlagen und anderen erneuerbaren Energien gewährt, können aber auch für Informationskampagnen, Studien und Projekte an Schulen sowie sachbezogene Exkursionen, Vorträge und Ausstellungen beantragt werden.
Im Bezirk Einsiedeln werden aus einem Energiefond Projekte finanziell unterstützt, die zur Reduktion von Treibhausgasen sowie zur effektiveren Stromnutzung, zu Wärmedämmungen oder geschlossenen Energiekreisläufen jedwelcher Art beitragen.
Weiterführende Informationen können unter folgendem Link entnommen werden:
Das Förderprogramm von Energie Zukunft Schweiz leistet finanzielle Beiträge an den Ersatz fossiler Heizungen durch eine Holzheizung oder Wärmepumpe. Es gelten hierfür gleiche Förderbedingungen für die ganze Schweiz. Die Förderung in Form einer Klimaprämie orientiert sich an der CO₂-Einsparung und steigt linear mit dem Einsparpotential. Dies ohne Begrenzung der Höhe. Aus diesem Grund istdie Förderung, insbesondere bei grösseren Heizungen, höher als die kantonale Förderung. Weil aber die CO2-Wirkung nicht doppelt angerechnet werden kann, ist eine gleichzeitige Förderung durch Kanton und die Klimaprämie ausgeschlossen.
Etliche Gemeinden im Kanton verfügen über eigene Förderprogramme. Erkundigen Sie sich bitte direkt bei Ihrer Gemeinde.
Als Instrument des Bundesamtes für Energie zur Förderung der Stromeffizienz in den Unternehmen, bei der öffentlichen Hand und bei Privaten, gewährt ProKilowatt finanzielle Unterstützung für Industrie-, Gewerbe- und Dienstleistungsbereiche sowie für Haushalte.
Eine ausführliche Liste mit den Fördergegenständen finden Sie auf den kantonsspezifischen Seiten.
Auch ohne kantonale Förderprogramme (die von ProKilowatt mitfinanziert werden), besteht die Möglichkeit, "Projekte" direkt bei ProKilowatt einzureichen.
Ab April 2022 startet die nationale Förderung der Impulsberatung «erneuerbar heizen» mit national einheitlichen Förderbeiträgen. Die Auszahlung der Förderbeiträge wird ab dem 1. April 2022 neu über EnergieSchweiz abgewickelt. Eine Abrechnung über die Kantone ist nicht mehr möglich.
Förderbeiträge
- Einfamilien- und Mehrfamilienhäuser bis 6 Wohneinheiten bzw. Nichtwohnbauten bis 30 kW Heizleistung: pauschal 450.- Franken
- Stockwerkeigentümergemeinschaften und Mehrfamilienhäuser über 6 Wohneinheiten bzw. Nichtwohnbauten über 30 kW Heizleistung: pauschal 1'800.- Franken.