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Förderprogramme Nidwalden

Ergänzend zum Gebäudeprogramm werden Beiträge an die Nutzung erneuerbarer Energie zugesprochen. Das Förderprogramm des Kantons Nidwalden entspricht dem harmonisierten Fördermodell der Kantone (HFM15) und umfasst die folgenden Fördergegenstände:

  • Automatische Holzfeuerung
  • Wärmepumpe
  • Anschluss an Wärmenetz
  • Solarkollektoranlage
  • Neubau/Ersatzneubau MINERGIE-P, ECO
  • Energieberatung

Förderprogramm 2023 im Kanton Nidwalden

Die detaillierten Förderbedingungen sind bei der Eingabe auf dem Gesuchsportal zu entnehmen oder sind auf der Website des Kantons NW ersichtlich.

Förderprogramm 2023

Medienmitteilung Energie-Förderprogramm 2023

Offizielle Energieberater Kanton Nidwalden

22.51 KB

Gesuchsportal für den Kanton Nidwalden

Förderbedingungen

  • Fördergesuche müssen vor Baubeginn eingereicht werden.
  • Der Minimalförderbeitrag beträgt 3'000.- Fr.
  • Förderberechtigt sind Gebäude mit Baubewilligungsjahr vor 2000.

In vier Schritten zum Fördergesuch

  1. Informieren Sie sich über das genaue Vorgehen: Nutzen Sie die Informationen auf dieser Website oder kontaktieren Sie die Energieberatung Ihres Kantons (Kontakt siehe rechts)
  2. Erstellen Sie einen «GEAK Plus»:Ob bei Ihrem Gebäude eine energetische Sanierung ansteht und wie es optimal saniert werden kann, zeigt der Gebäude-Energieausweis mit Beratungsbericht «GEAK Plus». Dieser wird von den meisten Zentralschweizer Kantonen gefördert. Eine Liste der GEAK-Experten finden Sie auf www.geak.ch.
  3. Planen Sie die Sanierung mit einer Fachperson:Mit dem Sanierungsprojekt legen Sie fest, welche Teile der Gebäudehülle wie gedämmt werden und welche Kosten damit verbunden sind. Nutzen Sie für Ihr Sanierungsprojekt die Empfehlungen des «GEAK Plus». 
  4. Reichen Sie Ihr Fördergesuch ein: Die Eingabe des Gesuchs erfolgt elektronisch über das Gesuchsportal Ihres Kantons (siehe Links unten). Ab einem Förderbeitrag von 10’000 Franken ist der «GEAK Plus» zwingend.Alle Details für die Eingabe finden Sie in nachfolgendem Erklärvideo. 

Nach Erhalt der Förderzusage haben Sie zwei Jahre Zeit, um die Sanierung durchzuführen und abzuschliessen. Die Auszahlung der Fördergelder erfolgt nach Abschluss der Sanie-rungsarbeite

Erklärvideo Eingabe Fördergesuch

Erklärvideo Eingabe Fördergesuch
Mehr

Hinweis für komplexe Gebäude und Gebäude mit Mischnutzung

Der GEAK Plus kann nur für Ein- und Mehrfamilienhäuser sowie einfache Verwaltungs- und Schulgebäude erstellt werden. Andere Gebäude benötigen für Förderbeiträge über 10'000 Fr. eine individuelle Gebäudeanalyse mit Vorgehensempfehlung.

Pflichtenheft Gebäudeanalyse mit Vorgehensempfehlung

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Doppelförderung von Holzheizungen und Wärmepumpen

Eine Kombination der Klimaprämie und kantonaler Förderbeiträge ist nicht zulässig, weil die CO2-Wirkung nicht doppelt angerechnet werden kann.


Weitere Förderprogramme

Einmalvergütung für Photovoltaikanlagen

Einmalvergütung (KLEIV und GREIV)

Mit einer Einmalvergütung erhalten Anlagenbetreiber von Photovoltaikanlagen einen einmaligen Investitionsbeitrag. Einmalvergütungen für Photovoltaikanlagen werden in zwei unterschiedlichen Programmen gewährt:

  • Einmalvergütungen für kleine Photovoltaikanlagen (KLEIV):
    Für Anlagen mit einer Leistung von weniger als 100 kWp, welche bereits in Betrieb sind.
     
  • Einmalvergütungen für grosse Photovoltaikanlagen (GREIV):
    Für Anlagen mit einer Leistung ab 100 kWp.

 

Alles zum Thema Einmalvergütung (KLEIV und GREIV)

Einspeisevergütungssystem (EVS)

Für weitere erneuerbare Technologien wie Wasserkraft (von 1 MW bis 10 MW), Windenergie, Biomasse und Geothermie gilt die Einspeisevergütung. Es gibt für jede dieser Technologien eigene Vergütungstarife, die anhand von Referenzanlagen pro Leistungsklasse festgelegt sind. Die Dauer der Vergütung beträgt 15 Jahre (Ausnahme Biomasse 20 Jahre).

Wichtig: Stand September 2021 können voraussichtlich keine Projekte mehr von der Warteliste in das Einspeisevergütungssystem (EVS) aufgenommen werden.

Alles zum Thema Einspeisevergütungssystem (EVS)

Klimaprämie für den Heizungsersatz mit erneuerbaren Energien

Das Förderprogramm von Energie Zukunft Schweiz leistet finanzielle Beiträge an den Ersatz fossiler Heizungen durch eine Holzheizung oder Wärmepumpe. Es gelten hierfür gleiche Förderbedingungen für die ganze Schweiz. Die Förderung in Form einer Klimaprämie orientiert sich an der CO₂-Einsparung und steigt linear mit dem Einsparpotential. Dies ohne Begrenzung der Höhe. Aus diesem Grund istdie Förderung, insbesondere bei grösseren Heizungen, höher als die kantonale Förderung. Weil aber die CO2-Wirkung nicht doppelt angerechnet werden kann, ist eine gleichzeitige Förderung durch Kanton und die Klimaprämie ausgeschlossen.

Förderprogramm Energie Zukunft Schweiz

Klimaprämie für den Heizungsersatz

ProKilowatt – Beiträge an die Stromeffizienz

Als Instrument des Bundesamtes für Energie zur Förderung der Stromeffizienz in den Unternehmen, bei der öffentlichen Hand und bei Privaten, gewährt ProKilowatt finanzielle Unterstützung für Industrie-, Gewerbe- und Dienstleistungsbereiche sowie für Haushalte.

Eine ausführliche Liste mit den Fördergegenständen finden Sie auf den kantonsspezifischen Seiten.

Auch ohne kantonale Förderprogramme (die von ProKilowatt mitfinanziert werden), besteht die Möglichkeit, "Projekte" direkt bei ProKilowatt einzureichen.

Projekt- oder Programmantrag stellen

Wettbewerbliche Ausschreibungen – ProKilowatt

Förderprogramme der Gemeinden

Etliche Gemeinden im Kanton verfügen über eigene Förderaktionen. Erkundigen Sie sich bitte direkt bei Ihrer Gemeinde.

Impulsberatung erneuerbar heizen

Ab April 2022 startet die nationale Förderung der Impulsberatung «erneuerbar heizen» mit national einheitlichen Förderbeiträgen. Die Auszahlung der Förderbeiträge wird ab dem 1. April 2022 neu über EnergieSchweiz abgewickelt. Eine Abrechnung über die Kantone ist nicht mehr möglich.

Förderbeiträge

  • Einfamilien- und Mehrfamilienhäuser bis 6 Wohneinheiten bzw. Nichtwohnbauten bis 30 kW Heizleistung: pauschal 450.- Franken
  • Stockwerkeigentümergemeinschaften und Mehrfamilienhäuser über 6 Wohneinheiten bzw. Nichtwohnbauten über 30 kW Heizleistung: pauschal 1'800.- Franken.

Förderbeiträge und -bestimmungen

Zum Förderportal

Auskunft

Energiefachstelle Nidwalden
Stansstaderstrasse 59
Postfach 1251
6371 Stans
Tel 041 618 40 54

E-Mail

Energiefachstelle Kanton Nidwalden

Übersicht Förderprogramme

www.energiefranken.ch

Mehr

Energiefachstellenkonferenz Zentralschweiz
c/o Kanton Luzern
Umwelt und Energie (uwe)
Libellenrain 15
6002 Luzern

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