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Förderprogramme Nidwalden

Es werden Beiträge die Sanierung der Gebäudehülle und an die Nutzung erneuerbarer Energie zugesprochen. Das Förderprogramm des Kantons Nidwalden entspricht dem harmonisierten Fördermodell der Kantone (HFM15) und umfasst die folgenden Fördergegenstände:

  • Gebäudesanierung
  • Automatische Holzfeuerung
  • Wärmepumpe
  • Anschluss an Wärmenetz
  • Ersatz dezentrale elektrische und fossile Heizungen
  • Solarkollektoranlage
  • Neubau/Ersatzneubau MINERGIE-P, ECO, GEAK A/A
  • Energieberatung

Förderprogramm 2025 im Kanton Nidwalden

Förderprogramm 2025

Medienmitteilung Energie-Förderprogramm 2025

Offizielle Energieberater Kanton Nidwalden

Gesuchsportal für den Kanton Nidwalden

In drei Schritten zum Fördergesuch

  1. Bestandsaufnahme

    Sanierung der Gebäudehülle: Ob bei Ihrem Gebäude eine energetische Sanierung ansteht und wie sie optimal durchgeführt werden kann, zeigt der Gebäude-Energieausweis mit Beratungsbericht "GEAK Plus". Dieser wird im Kanton Nidwalden gefördert. Eine Liste der GEAK-Expertinnen und Experten finden Sie auf www.geak.ch. Eine Liste der kantonalen Energieberater finden Sie auf dieser Webseite unter Beratungsstellen.

    Heizungsersatz: Für den Ersatz Ihrer Heizungsanlage empfiehlt sich eine umfassende Beratung durch eine Fachperson. Besonders hilfreich ist die Impulsberatung "erneuerbar heizen", die eine individuelle Einschätzung für den Umstieg auf erneuerbare Heizsysteme bietet. Dieses Angebot wird von EnergieSchweiz finanziell unterstützt und kann pro Heizsystem einmalig kostenlos in Anspruch genommen werden. Eine Liste von Impulsberatern finden Sie unter www.erneuerbarheizen.ch.

     

  2. Fachplanung

    Sanierung der Gebäudehülle: Planen Sie die Sanierung mit einer Fachperson: Mit dem Sanierungsprojekt legen Sie fest, welche Teile der Gebäudehülle wie gedämmt werden und welche Kosten damit verbunden sind. Nutzen Sie für Ihr Sanierungsprojekt die Empfehlungen des "GEAK Plus".

    Heizungsersatz: Wählen Sie das passende Heizsystem und lassen Sie sich von einer Fachperson beraten. Erstellen Sie ein detailliertes Konzept für den Heizungsersatz, das die technische Umsetzbarkeit, die Wirtschaftlichkeit und die möglichen Förderbeiträge berücksichtigt.

     

  3. Eingabe des Fördergesuchs

    Sanierung der Gebäudehülle: Reichen Sie Ihr Fördergesuch ein: Die Eingabe des Gesuchs erfolgt elektronisch über das Gesuchsportal Ihres Kantons (siehe oben). Ab einem Förderbeitrag von 10’000 Franken ist der «GEAK Plus» zwingend. Alle Details zur Eingabe finden Sie im nachfolgenden Erklärvideo.
    Hinweis für komplexe Gebäude und Gebäude mit Mischnutzung
    Der GEAK Plus kann nur für Ein- und Mehrfamilienhäuser sowie einfache Verwaltungs- und Schulgebäude erstellt werden. Andere Gebäude benötigen für Förderbeiträge über 10'000 Franken eine individuelle Gebäudeanalyse mit Vorgehensempfehlung.

    Heizungsersatz: Reichen Sie Ihr Fördergesuch ein: Die Eingabe des Gesuchs erfolgt elektronisch über das Gesuchsportal Ihres Kantons (siehe oben). Alle Details für die Eingabe finden Sie im nachfolgenden Erklärvideo.

Erklärvideo Eingabe Fördergesuch

Erklärvideo Eingabe Fördergesuch
Mehr

Pflichtenheft für die Gebäudeanalyse mit Vorgehensempfehlung

106.9 KB

Doppelförderung von Holzheizungen und Wärmepumpen

Eine Kombination der Klimaprämie und kantonaler Förderbeiträge ist nicht zulässig, weil die CO2-Wirkung nicht doppelt angerechnet werden kann.


Weitere Förderprogramme

Einmalvergütung für Photovoltaikanlagen

Einmalvergütung (KLEIV, GREIV und HEIV)

Mit einer Einmalvergütung erhalten Anlagenbetreiber von Photovoltaikanlagen einen einmaligen Investitionsbeitrag. Einmalvergütungen für Photovoltaikanlagen werden in drei unterschiedlichen Programmen gewährt:

  • Einmalvergütungen für kleine Photovoltaikanlagen (KLEIV):
    Für Anlagen mit einer Leistung von weniger als 100 kWp, welche bereits in Betrieb sind.
     
  • Einmalvergütungen für grosse Photovoltaikanlagen (GREIV):
    Für Anlagen mit einer Leistung ab 100 kWp.

     

  •  Die hohe Einmalvergütungen für Photovoltaikanlagen ohne Eigenverbrauch (HEIV):
     Für Anlagen mit einer Leistung zwischen 2 und 150 kWp.

 

 

Alles zum Thema Einmalvergütung (KLEIV, GREIV und HEIV)

Klimaprämie für den Heizungsersatz mit erneuerbaren Energien

Das Förderprogramm von Energie Zukunft Schweiz leistet finanzielle Beiträge an den Ersatz fossiler Heizungen durch eine Holzheizung oder Wärmepumpe. Es gelten hierfür gleiche Förderbedingungen für die ganze Schweiz. Die Förderung in Form einer Klimaprämie orientiert sich an der CO2-Einsparung und steigt linear mit dem Einsparpotential. Dies ohne Begrenzung der Höhe. Aus diesem Grund ist die Förderung, insbesondere bei grösseren Heizungen, höher als die kantonale Förderung. Weil aber die CO2-Wirkung nicht doppelt angerechnet werden kann, ist eine gleichzeitige Förderung durch Kanton und die Klimaprämie ausgeschlossen.

Förderprogramm Energie Zukunft Schweiz

Klimaprämie für den Heizungsersatz

Förderprogramme der Gemeinden

Etliche Gemeinden im Kanton verfügen über eigene Förderaktionen. Erkundigen Sie sich bitte direkt bei Ihrer Gemeinde. Die meisten Gemeindeförderprogramme sind auch unter www.energiefranken.ch aufgelistet.

ProKilowatt – Beiträge an die Stromeffizienz

Als Instrument des Bundesamtes für Energie zur Förderung der Stromeffizienz in den Unternehmen, bei der öffentlichen Hand und bei Privaten, gewährt ProKilowatt finanzielle Unterstützung für Industrie-, Gewerbe- und Dienstleistungsbereiche sowie für Haushalte.

Eine ausführliche Liste mit den Fördergegenständen finden Sie auf den kantonsspezifischen Seiten.

Auch ohne kantonale Förderprogramme (die von ProKilowatt mitfinanziert werden), besteht die Möglichkeit, "Projekte" direkt bei ProKilowatt einzureichen.

Projekt- oder Programmantrag stellen

Wettbewerbliche Ausschreibungen – ProKilowatt

Impulsberatung erneuerbar heizen

Ab April 2022 startet die nationale Förderung der Impulsberatung «erneuerbar heizen» mit national einheitlichen Förderbeiträgen. Die Auszahlung der Förderbeiträge wird ab dem 1. April 2022 neu über EnergieSchweiz abgewickelt. Eine Abrechnung über die Kantone ist nicht mehr möglich.

Förderbeiträge

  • Einfamilien- und Mehrfamilienhäuser bis 6 Wohneinheiten bzw. Nichtwohnbauten bis 30 kW Heizleistung: pauschal 450.- Franken
  • Stockwerkeigentümergemeinschaften und Mehrfamilienhäuser über 6 Wohneinheiten bzw. Nichtwohnbauten über 30 kW Heizleistung: pauschal 1'800.- Franken.

Förderbeiträge und -bestimmungen

Zum Förderportal

Auskunft

Energiefachstelle Nidwalden
Stansstaderstrasse 59
Postfach 1251
6371 Stans
Tel 041 618 40 54

E-Mail

Energiefachstelle Kanton Nidwalden

Übersicht Förderprogramme

www.energiefranken.ch

Mehr

Energiefachstellenkonferenz Zentralschweiz
c/o Kanton Luzern
Umwelt und Energie (uwe)
Libellenrain 15
6002 Luzern

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