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Aktuelles aus dem Kanton Luzern

Änderung der Planungs- und Bauverordnung (PBV) per 1. Juni 2025

Per 1. Juni 2025 wird die Planungs- und Bauverordnung (PBV) im Kanton Luzern angepasst. Folgende Änderungen betreffen auch den Energievollzug:

§ 14 Energiebonus

Absatz 1bis (neu)
Bei Neu- und Umbauten erhöht sich die zonengemässe Überbauungsziffer um zusätzliche 5 Prozent, wenn neben der Erfüllung der Vorgaben gemäss Absatz 1 eine Zertifizierung nach dem Standard Nachhaltiges Bauen Schweiz (SNBS) oder eine Zertifizierung des Labels Minergie mit dem Zusatz ECO erreicht wird. 

§ 54 Baubewilligungsfreie Bauten und Anlagen

Absatz 2bbis (neu) 
Das Bundesgesetz über die Raumplanung (Raumplanungsgesetz, RPG) vom 22. Juni 1979 (SR 700) sieht künftig vor, dass das kantonale Recht bestimmte, ästhetisch wenig empfindliche Typen von Bauzonen festlegen kann, in denen neben Solaranlagen (bisher) neu auch energetische Sanierungen ohne Baubewilligung zulässig sind (neuer Art. 18a Abs. 2a RPG; Inkraftsetzung noch unbestimmt). Energetische Sanierungen leisten einen wichtigen Beitrag zur Reduktion der Treibhausgase und entsprechen damit den Klimazielen und sollen daher gefördert werden. 

§ 56 Unterzeichnung des Baugesuchs

Absatz 1 (geändert) 
Alternativ zur bisherigen Regelung ist die Eingabe des elektronischen Baugesuchs auch durch eine Authentifizierung mit einem zugelassenen elektronischen Identitätsnachweis, beispielsweise der Swiss-ID, möglich. Durch die Authentifizierung mit einem zugelassenen elektronischen Identitätsnachweis wird sichergestellt, dass die eingebende Person gemäss dem aktuellen Stand der Technik eindeutig identifiziert werden kann.
 

Weiterführende Informationen:
Erläuterungen des BUWD
Planungs- und Bauverordnung Luzern

Änderung Kantonales Energiegesetz (KEnG) per 1.3.2025

Der Kantonsrat beschloss die Änderung des Kantonalen Energiegesetzes mit dem Ziel, das Stromerzeugungspotenzial von Gebäuden vermehrt zu nutzen. Die Gesetzesänderung vom 17. Juni 2024 tritt per 1. März 2025 in Kraft. Bei Neubauten müssen geeignete Dachflächen für die Stromerzeugung genutzt oder eine Ersatzabgabe entrichtet werden. Bei bestehenden Bauten gilt diese Pflicht bei Dachsanierungen, sofern mehr als blosse Befestigungs-, Reparatur- oder Unterhaltsarbeiten durchgeführt werden. Die insgesamt nachzuweisende Leistung darf mit verschiedenen Technologien erbracht werden. Die Eigenstromproduktion ist pro Gebäude (EGID) nachzuweisen, kann jedoch von anderen Gebäuden derselben Eigentümerin oder desselben Eigentümers innerhalb eines Areals erzeugt werden. Für den Vollzug sind die Vollzugshilfe EN-204-LU des Kantons Luzern und das Formular EN-204-LU anzuwenden (siehe unter Vollzug Luzern).

Wie bei früheren Gesetzes- und Verordnungsanpassungen gibt es keine Übergangsfrist. Massgebend für das anzuwendende Gesetz ist das Datum der Baubewilligung bzw. das Datum der Meldung der Solaranlage. Für langfristige Projekte sind Ausnahmen möglich.

Gesetzesänderung vom 17. Juni 2024

Förderprogramm Energie 2025

Das neue Förderprogramm 2025 steht fest. Informieren Sie sich, welche Fördergegenstände für das Jahr 2025 gelten.

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Auswirkungen des Klimagesetzes auf das Förderprogramm Energie des Kantons Luzern

Der Kanton Luzern ist erfreut, dass das Klima- und Innovationsgesetzes (KlG) angenommen wurde. Das gibt Planungssicherheit, auch für die Kantone und die Wirtschaft. Mit den zusätzlichen Gelder aus dem nationalen Impulsprogramm für den Heizungsersatz können Massnahmen zur Erhöhung der Energieeffizienz von Gebäuden verstärkt vorangetrieben werden.

Mit dem Impulsprogramm kann das aktuelle Förderprogramm Energie des Kantons Luzern optimal ergänzt werden. Insbesondere soll damit der Ersatz von Elektroheizungen und von fossilen Heizungen in grösseren Gebäuden unterstützt werden. In einem nächsten Schritt wird der Bund voraussichtlich bis Ende Jahr 2023 die entsprechende Verordnung ausarbeiten. Der Bundesrat bestimmt das Inkrafttreten.

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Umwelt und Energie (uwe)
Libellenrain 15
Postfach 3439
6002 Luzern

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Energiefachstellenkonferenz Zentralschweiz
c/o Kanton Luzern
Umwelt und Energie (uwe)
Libellenrain 15
6002 Luzern

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