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MuKEn – Mustervorschriften der Kantone im Energiebereich

Die MuKEn bilden die Grundlage für die Harmonisierung der Energievorschriften der Kantone. Diese sind durch die Kantone gemeinsam erarbeitet und durch die Energiedirektorenkonferenz beschlossen worden.

MuKEn 2014

Die Plenarversammlung der Konferenz der kantonalen Energiedirektoren (EnDK) hat die Revision der Mustervorschriften der Kantone im Energiebereich (MuKEn 2014) mit 23 Stimmen verabschiedet. Die harmonisierten Energievorschriften der Kantone werden weiter verschärft. Damit zeigen die Kantone, dass sie im Gebäudebereich mit der Energiewende vorwärts machen.

MuKEn 2014

1.87 MB

MuKEn 2008 / MuKEn 2014 – Vergleich

114.27 KB

Medienmitteilung zur Lancierung der MuKEn 2014

121.03 KB

MuKEn 2008

MuKEn 2008

568.13 KB

Fachliteratur/ Informationsbroschüren

Transportable Bauten (Provisorisch bewilligte Bauten)

Transportable Bauten

Dieses Merkblatt bietet einen Überblick über transportable Bauten in Form von mobilen, vorübergehend oder permanent installierten Containern bzw. Modulbauten. Es richtet sich sowohl an die Auftraggeber solcher Einrichtungen als auch an ihre Lieferanten und Hersteller. In diesem Merkblatt werden die energetischen Herausforderungen angesprochen und Empfehlungen zum effizienten Einsatz solcher Container gegeben

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Fokus Ersatz der Wärmeerzeugung

Transportable Bauten

Standard beim Ersatz der Wärmeerzeugung ist noch immer der 1:1 Ersatz. Die Weiterentwicklung der kantonalen Energievorschriften hat klar das Ziel, dass der Moment, wenn der Heizkessel erneuert werden muss, die Chance für energetische Verbesserungen genutzt wird. Mit dem Ziel Fachleuten eine umfassende Information zu diesem Thema zu geben, wurde durch die Regionalkonferenz im Fachjournal „Nachhaltig Bauen“ einen Auszug publiziert.

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Heizungsersatz mit MuKEn 2014

Heizungsersatz mit den MuKEn 2014

Der Heizungsersatz ist eines der häufigst diskutierten Inhalte der MuKEn14, bei welchem beim Ersatz des Wärmeerzeugers ein Anteil von 10% erneuerbarer Energie vorgeschrieben wird. Beim Kesselersatz ist eine Gesamtbetrachtung gefordert, so dass verschiedene Möglichkeiten bestehen, die Vorgaben zu erfüllen. Mit dem Ziel Fachleuten eine umfassende Information zu diesem Thema zu geben, wurde durch die Regionalkonferenz aus der Zeitschrift „Faktor“ ein Auszug publiziert.

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Kontaktadresse

Energiefachstellenkonferenz Zentralschweiz
c/o Kanton Luzern
Umwelt und Energie (uwe)
Libellenrain 15
6002 Luzern

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Energiefachstellenkonferenz Zentralschweiz
c/o Kanton Luzern
Umwelt und Energie (uwe)
Libellenrain 15
6002 Luzern

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