Energievorschriften Modul 2: Wärmeschutz von Gebäuden
Kursbeschrieb
Gemäss Art. 45 Abs. 2 des Schweizerischem Energiegesetzes (EnG) erlassen die Kantone Vorschriften über die sparsame und rationelle Energienutzung in Neubauten und bestehenden Gebäuden. Dabei ist sowohl der winterliche als auch der sommerliche Wärmeschutz zu berücksichtigen. Der Kurs erläutert die verschiedenen Nachweismöglichkeiten mittels Rechenverfahren für den Heizwärmebedarf gemäss Norm SIA 380/1, Ausgabe 2016 oder mittels Einzelanforderungen.
Kursinhalte
- EN-102 Wärmeschutz von Gebäuden
- Nachweisverfahren
- Spezifische Heizleistung
- Sommerlicher Wärmeschutz
- EN-106 Definition Bauteilflächen
- Weitere Themen: GEAK-Pflicht für Neubauten, 30%-Regel im Kanton Luzern
Über die Kursreihe Energievorschriften
Die aus fünf Modulen bestehende Kursreihe «Energievorschriften im Gebäudebereich» der Zentralschweizer Energiefachstellen vermittelt das Wissen zur Erstellung und Kontrolle von Energienachweisen mit der Plattform EVEN. Sie bezieht sich auf die Vorgaben der MuKEn 2014 und geht auf kantonale Besonderheiten ein.
Die 5 Module ergänzen sich. Für ein umfassendes Verständnis wird der Besuch aller Kurse empfohlen, die Kurse können aber auch einzeln besucht werden:
- Modul 1: Energievorschriften im Gebäudebereich
- Modul 2: Wärmeschutz von Gebäuden
- Modul 3: Deckung des Wärmebedarfs von Neubauten und Heizungsersatz
- Modul 4: Gebäudetechnik: Heizung, Lüftung und Klimatisierung
- Modul 5: Elektrizität, Eigenstromerzeugung und Nichtwohnbauten
Weiterführende Informationen: www.energie-zentralschweiz.ch/kursreihe
Zielpublikum
Der Kurs richtet sich an Personen, welche Energienachweise erstellen und prüfen (Architektinnen und Architekten; Planerinnen und Planer sowie Behördenmitglieder), aber auch an Energieberatende und interessierte Fachleute aus dem ausführenden Gewerbe.
Referent
Daniel Sigg, Martinelli & Menti AG, Luzern
Kursgebühr
CHF 350, inkl. Kursunterlagen, exkl. MWST
CHF 1200 Besuch alle 5 Module (exkl. MwSt.)