Energievorschriften Gebäudetechnik für Installateure und Installateurinnen
Kursbeschrieb
Die kantonalen Energiegesetze fordern den Einsatz erneuerbarer Energien und eine effiziente Wärmeerzeugung. Ziel des Kurses ist es, Fachpersonen zu befähigen, die gesetzlichen Vorgaben beim Neueinbau oder Ersatz eines Wärmeerzeugers oder Wassererwärmers korrekt in Projekten umzusetzen und ihre Kunden kompetent beraten zu können. Zusätzlich werden die Anforderungen an die Wärmeverteilung und -abgabe, an Wassererwärmer, an die Abwärmenutzung und an die Wärmedämmung von Gebäudetechnischen Anlagen sowie für den nachträglichen Einbau eines Klimageräts bzw. einer Wärmepumpe mit Kühlfunktion thematisiert.
Kursinhalte
- Grundlagen kantonale Energievorschriften, Melde- und Bewilligungspflichten
- EN-103 Heizung und Warmwasser
- EN-103/ EN-103-ZG Erneuerbare Wärme beim Wärmeerzeugerersatz (ehemals EN-120)
- Weitere Themen: Elektroboiler-Ersatz, Sanierungspflicht zentrale Elektroheizungen (EN-121), Sanierungspflicht zentrale Elektro-Wassererwärmer (EN-122), Nachträglicher Einbau Klimageräte
Zielpublikum
Der Kurs richtet sich an Sanitär- und HLK-Installateure und -Installateurinnen und andere Fachleute mit planenden, beratenden und ausführenden Aufgaben, welche die Gebäudetechnik-Vorschriften der Zentralschweizer Kantone anwenden möchten.
Referent
Peter Böhler, Böhler MTU GmbH, Kriens
Kursgebühr
CHF 350.–, inkl. Kursunterlagen, exkl. MWST
Mitglieder von Suissetec-Zentralschweiz und Suissetec-Zug erhalten einen Rabatt von CHF 150.–