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Sanierungspflicht zentrale Elektro-Wassererwärmer (EN-122)
Formulare / Vollzugshilfen
Erläuterung
- Zentrale Elektro-Wassererwärmer sind im Luzern bis 2034 zu ersetzen.
Abweichungen
keine
Gesetzliche Grundlagen
§§14, 16 KEnG
Formulare / Vollzugshilfen
Erläuterung
- Beim Ersatz eines zentralen Elektro-Wassererwärmers besteht die Bewilligungspflicht im Meldeverfahren
Abweichungen
-
Bestehende zentrale Wassererwärmer bei Wohnnutzungen, die ausschliesslich direkt elektrisch beheizt werden, sind bis 2050 durch Anlagen zu ersetzen oder Einrichtungen zu ergänzen, die den Anforderungen des Gesetzes entsprechen.
Gesetzliche Grundlagen
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Formulare / Vollzugshilfen
Erläuterung
keine
Abweichungen
keine
Gesetzliche Grundlagen
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Formulare / Vollzugshilfen
Erläuterung
keine
Abweichungen
keine
Gesetzliche Grundlagen
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Formulare / Vollzugshilfen
Erläuterung
keine
Abweichungen
keine
Gesetzliche Grundlagen
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Formulare / Vollzugshilfen
Erläuterung
keine
Abweichungen
keine
Gesetzliche Grundlagen
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Kühlen, Be- und Entfeuchten (EN-110)
Formulare / Vollzugshilfen
Erläuterung
keine
Abweichungen
Gesetzliche Grundlagen
§11 KEnG
§6 Abs. 1 lit. b KEnV
Formulare / Vollzugshilfen
Erläuterung
keine
Abweichungen
Klimaanlagen sind nach dem Stand der Technik auszulegen. In Abweichungen zur MuKEn 2014 sind die spezifische Leistung für Kühlung/Befeuchtung und die Anforderungen an die Kälteerzeugung (Kaltwassertemperatur und EER der Kältemaschine) gem. SIA 382/1 bzw. EN-110 einzuhalten. Kann die Vorgabe an die spezifische Leistung von 12 W/m² für die Medienförderung und -aufbereitung inkl. allfälliger Kühlung, Befeuchtung, Entfeuchtung und Wasseraufbereitung der Kältemaschine nicht eingehalten werden, kann eine PV-Anlage zur Eigenstromerzeugung im gleichen Leistungsumfang installiert werden.
Gesetzliche Grundlagen
§24 KEnV
Formulare / Vollzugshilfen
Erläuterung
keine
Abweichungen
keine
Gesetzliche Grundlagen
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Formulare / Vollzugshilfen
Erläuterung
keine
Abweichungen
keine
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Formulare / Vollzugshilfen
Erläuterung
keine
Abweichungen
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Formulare / Vollzugshilfen
Erläuterung
keine
Abweichungen
keine
Gesetzliche Grundlagen
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Hauptformular
Nach Fertigstellung des Bauvorhabens ist eine Ausführungsbestätigung einzureichen:
Lüftungstechnische Anlagen (EN-105)
Formulare / Vollzugshilfen
Erläuterung
keine
Abweichungen
Gesetzliche Grundlagen
§11 KEnG
§6 Abs. 1 lit. b KEnV;
Art. 1.19 - 1.2 Anhang 1 KEnV
Formulare / Vollzugshilfen
Erläuterung
keine
Abweichungen
keine
Gesetzliche Grundlagen
§22-23 KEnV
Formulare / Vollzugshilfen
Erläuterung
keine
Abweichungen
keine
Gesetzliche Grundlagen
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Formulare / Vollzugshilfen
Erläuterung
keine
Abweichungen
keine
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Formulare / Vollzugshilfen
Erläuterung
keine
Abweichungen
keine
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Formulare / Vollzugshilfen
Erläuterung
keine
Abweichungen
keine
Gesetzliche Grundlagen
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Eigenstromerzeugung für Neubauten/Erweiterungen (EN-104)
Formulare / Vollzugshilfen
Erläuterung
Für die Kompensation an verschiedenen Gebäuden gelten folgende kumulativen Bedingungen:
- Die Gebäude müssen innerhalb eines Areales liegen und im Rahmen einer Gesamtüberbauung realisiert werden
- Die Stromerzeugung kann nur in, auf oder an Neubau/Erweiterungten erfolgen
- Die Kompensation ist nur innerhalb von Neubau/Erweiterungten möglich, für die ein gemeinsames Baugesuch eingereicht wird oder die im Rahmen einer Gesamtüberbauung geplant und gleichzeitig realisiert werden.
Abweichungen
keine
Gesetzliche Grundlagen
§15 KEnG
§§13-15 KEnV
Formulare / Vollzugshilfen
Erläuterung
- Die Anrechenbarkeit eines Zusammenschlusses zum Eigenverbrauch (ZEV) ist im KEnV §24e geregelt.
Abweichungen
-
Eine Möglichkeit zur Ersatzabgabe besteht nicht. Für Neubau/Erweiterungten an Standorten mit einer jährlichen Globalstrahlung < 1'120 kWh/m² (siehe GIS-Karte) kann bei der Baubewilligungsbehörde eine Befreiung beantragt werden.
Gesetzliche Grundlagen
§8c Abs 1 KEnG
§24 KEnV
Formulare / Vollzugshilfen
Erläuterung
keine
Abweichungen
keine
Gesetzliche Grundlagen
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Formulare / Vollzugshilfen
Erläuterung
keine
Abweichungen
keine
Gesetzliche Grundlagen
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Formulare / Vollzugshilfen
Erläuterung
keine
Abweichungen
keine
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Erläuterung
keine
Abweichungen
keine
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