Förderbereiche und Förderbeiträge

Sonnenkollektoren zur Warmwasseraufbereitung und Heizungsunterstützung.

Ausgenommen sind Luftkollektoren, Anlagen zur Heutrocknung und zur Schwimmbad-Beheizung


Holzheizungen (Zentralheizungssysteme)

Die Anlage muss mindestens 75% des Heizenergiebedarfs des Gebäudes decken.


Wärmepumpenheizungen

Die Anlage muss mindestens 75% des Heizenergiebedarfs des Gebäudes decken.

 

Maximaler Beitrag für alle Anlagen inkl. Grundbeitrag Fr. 2'250.-


Auswahl wichtiger Bedingungen
Das Gesuch mit Beilagen muss vor Baubeginn der Anlage eingereicht werden. Vor Aufnahme der Bauarbeiten ist die Zusicherung des Förderbeitrages (Verfügung) abzuwarten.

Laufzeit des Förderprogramms
Ein Rechtsanspruch auf Zusicherung von Beiträgen besteht nur im Rahmen des bewilligten Budgets.

Kombinationsmöglichkeit mit anderen Förderprogrammen
Die Förderbeiträge können zusätzlich zum kantonalen Förderprogramm Gebäudeenergie ausgerichtet werden.

 
  Weitere Informationen zum Förderprogramm  
  Die Detailangaben und Gesuchsformulare sind
hier aufgeführt:
Energie-Förderung
(Link Energie)
 
     
  Einreichung des Fördergesuchs  
  Regionales Bauamt
Toni Portmann
Chilegass 1
6170 Schüpfheim
 
     
  Kontakt bei Fragen  
 

Regionales Bauamt
Toni Portmann
Tel. 041 485 87 10
e-Mail

 

Konferenz Kantonaler Energiefachstellen
Regionalkonferenz Zentralschweiz
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