Der Kanton Obwalden will im Jahr 2011 rund 450 000 Franken zur Förderung der
Energieeffizienz und der erneuerbaren Energien aufwenden. Er erfüllt damit einen
Grundsatz aus dem Energiekonzept 2009.

Die vom Regierungsrat gesprochenen Mittel werden schwerpunktmässig zur Förderung
von energiesparenden Massnahmen im Gebäude-Bereich (z.B. Gebäude-
Neubau, Gebäude-Sanierung nach MINERGIE- oder Minergie-P-Standard) sowie im
Bereich Haustechnik (z.B. Einbau von Wärmepumpen, Sonnenkollektoren) eingesetzt.

Medienmitteilung vom 20. Januar 2011

 

 

Die Abteilung Hochbau und Energie beantwortet Fragen zum Thema Förderprogramme:

Bau- und Raumentwicklungs-departement
Hoch- und Tiefbauamt
Abteilung Hochbau und Energie

Yolanda Grille
dipl. Architektin FH

Projektleiterin
Hochbau und Energie

Flüelistrasse 1
Postfach 1163
6061 Sarnen

Tel. 041 666 64 24
energie@ow.ch



 


 




Sanierung der Gebäudehülle

Über das nationale Gebäudesanierungsprogramm werden Sanierungen von Einzelbauteilen
wie zum Beispiel der Ersatz der bestehenden Fenster oder die Wärmedämmung von Aussenwänden, Dächern und Böden gefördert.


Fördersätze und Bedingungen finden Sie im Gesuchsformular. Die Wegleitung hilft Ihnen Schritt für Schritt beim Ausfüllen. Speichern Sie das Formular auf Ihrem Computer und füllen Sie es elektronisch aus. Schicken Sie es anschliessend  ausgedruckt und unter-zeichnet mit den notwendigen Unterlagen an die im Formular angegebene Adresse.


Berechnen Sie mit dem Fördergeldrechner, welche Förderbeiträge Sie erhalten.

Wichtig: Um das Gesuchsformular öffnen, bearbeiten und drucken zu können benötigen Sie das kostenlose Programm "Adobe Reader" (mindestens Version 9.0).

Formulare
Gesuchsformular Kanton Obwalden "das Gebäudeprogramm"
Ausführungsbestätigung Kanton Obwalden "das Gebäudeprogramm"
Service
Medienmitteilung vom 24. März 2011
Gesuch stellen: Was muss ich beachten? "das Gebäudeprogramm"
Wegleitung Kanton Obwalden "das Gebäudeprogramm"
Beispiel ausgefülltes Gesuch "das Gebäudeprogramm"
Kurzanleitung zum Gebäudeprogramm
Fördergeldrechner
Download Adobe Reader
Offizielle Homepage "das Gebäudeprogramm"
   


 
 

Fragen zum
Gebäudeprogramm können unter der Telefonnummer
041 666 64 24 oder
per E-Mail gestellt werden.

Info:
Nach der Förderzusage verbleiben Ihnen 2 Jahre, die Massnahmen umzusetzen.

 

Nach der Umsetzung ist der Abteilung Hochbau und Energie eine Ausführungsbestätigung einzureichen.

Einreichung des Fördergesuches:
Hoch- und Tiefbauamt
Abteilung
Hochbau und Energie
Flüelistrasse 1
6061 Sarnen

 

 

 

Kanton Obwalden


Förderprogramm 2012

Das vorliegende Förderprogramm wurde weitgehend mit den Kantonen Nidwalden und Uri koordiniert. Gegenüber dem Fördermodell 2010 weist es nur geringe Änderungen auf. So wurden neu für grössere Neubauten nach dem MINERGIE und Minergie-P Standard ebenfalls Pauschalbeiträge festgelegt, was die Abwicklung der Gesuche in der Praxis erleichtert.

Der Kanton Obwalden unterstützt:

 

Der Kanton Obwalden fördert die Gesamterneuerung von bestehenden beheizten Gebäuden nach MINERIGE und Minergie-P-Standard mit einem Bonus zusätzlich zum Förderbeitrag des nationalen Gebäudeprogramms.

 

Formulare
Gesuchsformular Förderprogramm Energie 2012 Kanton Obwalden
Formulare, Details und Bedingungen Förderung Bonus MINERGIE
Service
Fördermodell 2012 Kanton Obwalden
Förderbedingungen 2012 Kanton Obwalden
Energiekonzept Kanton Obwalden
Offizielle Homepage Abteilung Hochbau und Energie Kanton Obwalden
Download Adobe Reader
Energieberatung Kanton Obwalden
   



 
 

Die Abteilung Hochbau und Energie beantwortet Fragen zum Thema Förderprogramme:


Bau- und Raumentwicklungs-departement
Hoch- und Tiefbauamt
Abteilung Hochbau und Energie

Yolanda Grille
dipl. Architektin FH

Projektleiterin
Hochbau und Energie

Flüelistrasse 1
Postfach 1163
6061 Sarnen

Tel. 041 666 64 24
energie@ow.ch

 


Einreichung des Fördergesuches:

Hoch- und Tiefbauamt
Abteilung
Hochbau und Energie
Flüelistrasse 1
6061 Sarnen

Wichtig:
Das Gesuch mit Beilagen muss vor Baubeginn eingereicht werden an

Nach der Umsetzung ist der Abteilung Hochbau und Energie die im Dokument "Förderbestimmungen" unter Punkt 1.8 beschriebenen Unterlagen einzureichen.



 






Konferenz Kantonaler Energiefachstellen
Regionalkonferenz Zentralschweiz
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