Sind Fördergesuche möglich?

Der Kantonsrat hat am 12.12.2011 das Budget 2012 des Kantons Luzern zur Überarbeitung an den Regierungsrat zurückgewiesen. Aus diesem Grund kann die Dienststelle Umwelt und Energie (uwe) seit 1.1.2012 bis auf weiteres keine Fördermittel zusichern.

Gesuche können trotzdem bei Umwelt und Energie (uwe) Kanton Luzern eingereicht werden. Die Gesuchsteller erhalten eine Eingangsbestätigung, und das Gesuch wird pendent gehalten. Der Kantonsrat wird im März über ein neues Budget befinden. Bis dahin können die Gesuche nicht behandelt werden.


Mitteilung von Umwelt und Energie (uwe) Kanton Luzern


 
 
 





Die Energieberatung Kanton Luzern beantwortet Fragen der Bevölkerung zum Thema Energie:


Energieberatung Kanton Luzern
c/o öko-forum

Bourbaki Panorama Luzern

Löwenplatz 11

6004 Luzern

Tel. 041 412 32 32

info@oeko-forum.ch


Offizielle Homepage der Energieberatung Kanton Luzern
www.oeko-forum.ch





 

Kanton Luzern

 

Förderprogramm 2012 (Stand Januar 2012)

Der kantonale Förderprogramm fördert den Einsatz von erneuerbaren Energien im Wärmebereich, den Anschluss von bestehenden Gebäuden an einen Wärmeverbund und die Gebäudeerneuerung nach MINERGIE-Standard.

 

Für Formulare, Details und Bedingungen folgen Sie dem entsprechenden Link:
Bonus MINERGIE
Der Kanton Luzern fördert die Erneuerung von beheizten Gebäuden nach Minergie,
Minergie-P und Minergie-ECO sowie Neubauten nach Minergie-ECO.
Solarthermische Anlagen (für Warmwasser und Heizungsunterstützung)
Der Kanton Luzern fördert solarthermische Anlagen auf bestehenden Gebäuden.
Holzenergie
Der Kanton Luzern fördert Holzfeuerungen.

Anschluss an Wärmeverbund

Seit 1.1.2011 werden Anschlüsse von bestehenden Gebäuden gefördert, wenn die
Wärme im Wärmeverbund mindestens zu 50% durch erneuerbare Energien oder
Abwärme gedeckt wird.

Ersatz einer Elektrospeicherheizung

Der Kanton Luzern unterstützt den Ersatz einer Elektrospeicherheizung.

Wärmepumpen
Der Kanton Luzern fördert Erdsonden-Wärmepumpen mit einer Heizleistung bis
40 kW, wenn von einer Elektro-, Öl- oder Gasheizung umgestellt wird.
   
Service
Übersicht Förderprogramme Energie Kanton Luzern 2012
Beurteilen Sie den Energieverbrauch Ihres Gebäudes
Medienmitteilung vom 8.9.2011 / Sonnenenergie: Baubewilligung?
Offizielle Homepage von Umwelt und Energie (uwe) Kanton Luzern
Energieberatung Kanton Luzern


Tipp: In Ergänzung zum Bezug von Förderbeiträgen empfehlen wir Ihnen die Energieberatung, wo Sie weitergehende Hinweise und konkrete Tipps zum Vorgehen bei der Erneuerung Ihrer Liegenschaft erhalten.

 
 

Die Energieberatung Kanton Luzern beantwortet Fragen der Bevölkerung zum Thema Energie:


Energieberatung Kanton Luzern
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Bourbaki Panorama Luzern

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6004 Luzern

Tel. 041 412 32 32

info@oeko-forum.ch


Offizielle Homepage der Energieberatung Kanton Luzern
www.oeko-forum.ch


Einreichung des Fördergesuches:

Kanton Luzern
Umwelt und Energie
Postfach 3439
6002 Luzern


Kontakt bei Fragen:

Energieberatung Kanton Luzern
c/o öko-forum

Bourbaki Panorama Luzern

Löwenplatz 11

6004 Luzern

Tel. 041 412 32 32

info@oeko-forum.ch

 

 

 

  Gemeinden Kanton Luzern

Förderprogramme 2012


Verschiedene Gemeinden im Kanton Luzern fördern den Einsatz von erneuerbaren Energien und Energie-Effizienzmassnahmen finanziell. Eine aktuelle Liste dieser Gemeinden finden Sie auf www.energie.lu.ch

Für verbindliche Detailangaben informieren Sie sich bitte auf der Website der jeweiligen Gemeinde.

Service
Übersicht Förderprogramme Gemeinden Kanton Luzern
Energieberatung Kanton Luzern
   


 
 

Die Energieberatung Kanton Luzern beantwortet Fragen der Bevölkerung zum Thema Energie:


Energieberatung Kanton Luzern
c/o öko-forum

Bourbaki Panorama Luzern

Löwenplatz 11

6004 Luzern

Tel. 041 412 32 32

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Offizielle Homepage der Energieberatung Kanton Luzern
www.oeko-forum.ch

 

 

 

 

 




Sanierung der Gebäudehülle

Über das nationale Gebäudesanierungsprogramm werden Sanierungen von Einzelbauteilen
wie zum Beispiel der Ersatz der bestehenden Fenster oder die Wärmedämmung von Aussenwänden, Dächern und Böden gefördert.


Fördersätze und Bedingungen finden Sie im Gesuchsformular. Die Wegleitung hilft Ihnen Schritt für Schritt beim Ausfüllen. Speichern Sie das Formular auf Ihrem Computer und füllen Sie es elektronisch aus. Schicken Sie es anschliessend  ausgedruckt und unter-zeichnet mit den notwendigen Unterlagen an die im Formular angegebene Adresse.


Berechnen Sie mit dem Fördergeldrechner, welche Förderbeiträge Sie erhalten.

Wichtig: Um das Gesuchsformular öffnen, bearbeiten und drucken zu können benötigen Sie das kostenlose Programm "Adobe Reader" (mindestens Version 9.0).

Formulare
Gesuchsformular Kanton Luzern "das Gebäudeprogramm"
Ausführungsbestätigung Kanton Luzern "das Gebäudeprogramm"
Service
Medienmitteilung vom 24. März 2011
Gesuch stellen: Was muss ich beachten? "das Gebäudeprogramm"
Wegleitung Kanton Luzern "das Gebäudeprogramm"
Beispiel ausgefülltes Gesuch "das Gebäudeprogramm"
Kurzanleitung zum Gebäudeprogramm
Fördergeldrechner
Download Adobe Reader
Offizielle Homepage "das Gebäudeprogramm"
   


 
 

Fragen zum
Gebäudeprogramm können unter der Telefonnummer
041 500 24 22 oder
per E-Mail gestellt werden

Info:
Das Gesuch wird in der Regel innerhalb zweier Monate behandelt.

Nach der Förderzusage verbleiben Ihnen 2 Jahre, die Massnahmen umzusetzen.

 

Nach der Umsetzung ist der Bearbeitungszentrale eine Ausführungsbestätigung einzureichen.

Einreichung des Fördergesuches:
Das Gebäudeprogramm
Bearbeitungsstelle Kanton Luzern
Neugassse 10
8005 Zürich

 

 


 

Solarstrom

Photovoltaik-Anlagen (PV) auch ohne KEV realisieren!


Aufgrund der langen Wartezeiten, welche bei der kostendeckende Einspeisevergütung (KEV) bestehen, sind viele Interessenten verunsichert, ob die Anlage realisiert und finanziert werden kann. Schade wäre es, wenn Projekte deswegen gar nicht in Angriff genommen werden. Auch wenn es ungewiss ist, ob eine angemeldete Photovoltaikanlage (PV-Anlage) den Strom jemals zu kostendeckenden Preisen ins Netz einspeisen kann, muss nicht mit der Realisierung gewartet werden. Es gibt Wege, eine PV-Anlage bis zur KEV überbrückend oder sogar ganz ohne KEV zu finanzieren. Im Vordergrund steht dabei die gemeinschaftliche Beteiligung an der Solarstromanlage.


Der Leitfaden von Swissolar zeigt, wie vorgegangen werden kann und worauf geachtet werden muss.


Service
Leitfaden Solarstromanlagen gemeinschaftlich realisieren
Broschüre Solarstrom, unerschöpfliche Energie
Link zum Swissolar-Kurs Photovoltaik Basis - Kurs für Fachpersonen
Link zur offiziellen Hompage von Swissolar
   


 
 

Fragen zur
Solarenergie:
Swissolar
Schweizerischer
Fachverband für
Solarenergie
Infoline 0848 00 01 04


 

 

  Energieeffizienz-Bonus von der CKW


Mit dem Energieeffizienz-Bonus unterstützt CKW ihre Geschäftskunden dabei, die Energie-effizienz ihres Unternehmens zu verbessern. Das Modell unterstützt Betriebe – vom KMU bis hin zum Grossunternehmen – dabei, die Energie- und Wartungskosten zu reduzieren und mit sinnvollen Investitionen in effizienzsteigernde Massnahmen ein Zeichen für Klima und Umwelt zu setzen. Partner der Aktion ist die Energie-Agentur der Wirtsch (EnAW).

Service
Offizielle Homepage CKW
   

 

 
 

Fragen zum Energieeffizienz-Bonus der CKW
0800 88 77 66
contactcenter@ckw.ch

 

 

  Förderangebote von der ewl - energie wasser luzern


Erneuerbare Energien und Energieeffi zienz sind zentrale Themen bei der Sicherstellung der langfristigen Energieversorgung.Neben der Energieberatung und einem Komplettangebot für eine thermische Solaranlage bietet ewl verschiedene Förderangebote an. Die umwelt-schonenden Erdgasfahrzeuge werden mit einer einmaligen Gutschrift im Wert von 1‘000 Franken und ein Anschluss ans Erdgasnetz bei einer Sanierung oder einem Neubau mit einem Rabatt bis zu 9‘000 Franken unterstützt.

Service
Offizielle Homepage ewl
   

 

 
 

Fragen zu den
Förderangeboten der ewl
0800 395 395
info@ewl-luzern.ch

 

  Heizen mit Öl


Die ersten 50 Hauseigentümer im Kanton Luzern, die ihre Ölheizung durch einen Ölbrennwert-Kessel ersetzen und gleichzeitig 15 bis 74 m2 Fenster erneuern (U-Wert Glas ≤ 0.70 W/m2K), erhalten von ihrem lokalen Heizölhändler Heizöl im Wert von 1‘000 Franken (exkl. MWST). Diese Aktion läuft vom 1. Januar bis 31. Dezember 2012.

Service
Offizielle Homepage der Erdölvereinigung
   

 

 
 

Fragen zu Heizen mit Öl
0800 84 80 84
info@erdoel.ch

 


Konferenz Kantonaler Energiefachstellen
Regionalkonferenz Zentralschweiz
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