Der Kanton Luzern fördert die Sanierung Ihres Gebäudes gleich zweifach. Wie in allen Kantonen erhalten Sie Fördergeld für die verbesserte Wärmedämmung von Einzelbauteilen. Zusätzlich unterstützt der Kanton Luzern Gesamtsanierungen nach Minergie oder Minergie-P Standard.

 
 
 

 


 
Das Gebäudeprogramm
Sanierung der Gebäudehülle





 

Fördersätze und Bedingungen finden Sie im Gesuchsformular. Die Wegleitung hilft Ihnen Schritt für Schritt beim Ausfüllen. Speichern Sie das Formular auf Ihrem Computer und füllen Sie es elektronisch aus. Schicken Sie es anschliessend  ausgedruckt und unter-zeichnet mit den notwendigen Unterlagen an folgende Adresse:

Das Gebäudeprogramm
Bearbeitungsstelle Kanton Luzern
Neugasse 10
8005 Zürich

Fragen zum Gesuchsformular und der Förderung von Gebäudesanierungen beantwortet Ihnen gerne die Bearbeitungsstelle (siehe blaues Feld).

Hier finden Sie weitere Informationen:

 offizielle Homepage "das Gebäudeprogramm"

 

Gesuchformular Kanton Luzern

Wegleitung Kanton Luzern

Neu - "Ich stelle ein Gesuch - Was gilt es zu beachten?"

Berechnen Sie mit dem Fördergeldrechner, wie viel Fördergeld Sie erhalten.

Achtung:
Das Gebäudeprogramm der Stiftung Klimarappen ist per Ende 2009 ausgelaufen. Anstelle Beiträge der Stiftung Klimarappen, können auch Beiträge aus dem nationalen Gebäude-programm beansprucht werden.
Eine Doppelförderung ist hingegen ausgeschlossen!

 

 
 
Fragen zum
Gebäudeprogramm können unter der Telefonnummer
041 500 24 22 oder per E-Mail gestellt werden.

   


 
 
       







 
Kanton Luzern
erneuerbare Energien





Der Kanton Luzern fördert ab dem 1. März 2010 den Einsatz erneuerbarer Energien im Wärmebereich und die Totalsanierung von Gebäuden nach dem Minergie-Standard. Dafür stehen rund 4 Mio. Franken zur Verfügung. Voraussichtlich etwa 1.3 Mio. Franken davon steuert ebenfalls der Bund aus der Teilzweckbindung der CO2-Abgabe bei. Die Förder-bestimmungen orientieren sich am harmonisierten Fördermodell (HFM) der Konferenz der kantonalen Energiedirektoren (EnDK).


Die Gesuchsformulare sind ab dem 1. März 2010 verfügbar.

 

Medienmitteilung Kanton Luzern 23.02.2010

 

 www.uwe.lu.ch


Energieberatung Kanton Luzern

In Ergänzung zu der Förderung empfeheln wir Ihnen die Energieberatung, wo Sie weiter-gehende Hinweise und konkrete Tipps für Ihre Liegenschaft erhalten. Die akkreditierten Energieberater und -beraterinnen des Kantons Luzern beraten Sie neutral und unabhängig in allen Energiefragen und sind inm der Lage eine gesamt-heitliche Sicht aufzuzeigen.

 

Kontakt Energieberatung:

 

Energieberatung (c/o öko-forum)
Bourbaki Panorama
Löwenplatz 11
6004 Luzern
Telefon 041 412 32 32
E-Mail

 

 
 
Energieberatung (c/o öko-forum)
Bourbaki Panorama
Löwenplatz 11
6004 Luzern
Telefon 041 412 32 32
E-Mail
   


 
 
       







 
Die Energieeffizienz-Initiative von CKW
Clever heizen – 1'000 x belohnt





 

Am 1. Februar 2010 startet die Energieeffizienz-Initiative von CKW unter dem Motto "Clever heizen – 1'000 x belohnt". CKW stellt dazu fünf Millionen CHF für moderne Erdsonden-Wärmepumpen zur Verfügung. Damit fördert CKW in ihrem Direktversor-gungsgebiet die Modernisierung von rund 1'000 veralteten Heizungsanlagen.

Mit der CKW Energieeffizienz-Initiative fördert CKW im Jahr 2010 den Ersatz von 1'000 Elektroheizungen und fossil feuerungstechnischen Heizungsanlagen durch Sole/Wasser-Wärmepumpen in bestehenden Objekten mit einem finanziellen Beitrag. Dazu arbeitet CKW eng mit dem Kanton Luzern, vertreten durch die kantonale Dienststelle Umwelt und Energie Luzern (uwe), und der Luzerner Kantonalbank (LUKB) zusammen.

  Details zur Energieeffizienz-Initiative der CKW

 
 
Fragen zur Energieeffizienz-Initative von CKW
041 249 55 66
energieeffizienz@ckw.ch
   


 
 
       








Gemeinden mit Förderprogrammen

Verschiedene Gemeinden im Kanton Luzern fördern den Einsatz von erneuerbaren Energien und Energie-Effizienz-
massnahmen mit Förderbeiträgen. Über die nachfolgende Gemeindeliste gelangen Sie zu den wichtigsten Angaben der Gemeinde-Förderprogramme. Für verbindliche Detailangaben nutzen Sie bitte die entsprechenden weiterführenden Hinweise.

 





  Bundesamt für Wohnungswesen BWO
Preiswerten Wohnraum energetisch erneuern: Ein Sonderprogramm des Bundes gibt Anreize für Wohnbaugenossenschaften
 


Mit einem "Sonderprogramm 2009 zur energetischen Gebäudeerneuerung“ gibt der Bund Anreize, damit gemeinnützige Wohnbauträger ihre Siedlungen nachhaltig erneuern. Für das Programm werden die 50 Millionen Franken eingesetzt, welche die eidgenössischen Räte im Rahmen des ersten Stabilisierungsprogramms für die Wirtschaft gesprochen haben. Damit werden umfassende energetische Erneuerungen von über 1000 Wohnungen ausgelöst und gleichzeitig massive Mietzinssteigerungen vermieden.

 

Link zum Bundesamts für Wohnungswesen - Bedingungen und Verfahren des Programms

Medienmitteilung - Stabilisierungsprogramm für Wohnbaugenossenschaften
Merkblatt - Wohnraumförderungsgesetz WFG
Flyer - Stabilisierungsprogramm für Wohnbaugenossenschaften

     

Konferenz Kantonaler Energiefachstellen
Regionalkonferenz Zentralschweiz
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