Der Kanton Luzern fördert ab dem 1. März 2010 den Einsatz erneuerbarer Energien im Wärmebereich und die Totalsanierung von Gebäuden nach dem Minergie-Standard. Dafür stehen rund 4 Mio. Franken zur Verfügung. Voraussichtlich etwa 1.3 Mio. Franken davon steuert ebenfalls der Bund aus der Teilzweckbindung der CO2-Abgabe bei. Die Förder-bestimmungen orientieren sich am harmonisierten Fördermodell (HFM) der Konferenz der kantonalen Energiedirektoren (EnDK).
Die Gesuchsformulare sind ab dem 1. März 2010 verfügbar.
Medienmitteilung Kanton Luzern 23.02.2010
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