Förderbereiche und Förderbeiträge

Sonnenkollektoren zur Warmwasseraufbereitung und Heizungsunterstützung.

Ausgenommen sind Luftkollektoren, Anlagen zur Heutrocknung und zur Schwimmbad-Beheizung


Holzheizungen (Zentralheizungssysteme)

Maximaler Beitrag Fr. 2'250.-. Maximale Leistung für Förderbeitrag 70 kW. Die Anlage muss mindestens 75% des Heizenergiebedarfs des Gebäudes decken.

 

Wärmepumpenheizungen

Maximale Leistung für Förderbeitrag 70 kW. Die Anlage muss mindestens 75% des Heizenergiebedarfs des Gebäudes decken.

Auswahl wichtiger Bedingungen
Das Gesuch mit Beilagen muss vor Baubeginn der Anlage eingereicht werden. Vor Aufnahme der Bauarbeiten ist die Zusicherung des Förderbeitrages (Verfügung) abzuwarten.

Laufzeit des Förderprogramms
Ein Rechtsanspruch auf Zusicherung von Beiträgen besteht nur im Rahmen des bewilligten Budgets.

Kombinationsmöglichkeit mit anderen Förderprogrammen
Die Förderbeiträge können zusätzlich zum kantonalen Förderprogramm Gebäudeenergie ausgerichtet werden.

 
  Weitere Informationen zum Förderprogramm  
  Die Detailangaben und Gesuchsformulare sind
hier aufgeführt:
Energie-Förderung
(Link Energie)
 
     
  Einreichung des Fördergesuchs  
  Bauamt Flühli
z.H. Energiekommission
Dorfstrasse 11 
6173 Flühli
 
     
  Kontakt bei Fragen  
 

Hans Lipp
Gemeindeammann u.
Energiebeauftragter
Dorfstrasse 11
6173 Flühli
Tel. 041 488 13 10
e-Mail

 

Konferenz Kantonaler Energiefachstellen
Regionalkonferenz Zentralschweiz
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