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Förderbereiche und Förderbeiträge
Sonnenkollektoren zur Warmwasseraufbereitung und Heizungsunterstützung.
- Grundbeitrag Fr. 500.- / Anlage
- Flächenbeitrag Fr. 50.- / m2 (für Flächen von 4 bis 30 m2)
Ausgenommen sind Luftkollektoren, Anlagen zur Heutrocknung und zur Schwimmbad-Beheizung
Holzheizungen (Zentralheizungssysteme)
- Grundbeitrag Fr. 500.- / Anlage
- Leistungsbeitrag Fr. 25.- / kW Wärmeleistungsbedarf nach SIA 384/2
Maximaler Beitrag Fr. 2'250.-. Maximale Leistung für Förderbeitrag 70 kW. Die Anlage muss mindestens 75% des Heizenergiebedarfs des Gebäudes decken.
Wärmepumpenheizungen
- Grundbeitrag Fr. 500.- / Anlage
- Typenbeitrag Luft-Wasser Fr. 10.- / kW thermische Leistung
- Typenbeitrag Sole-Wasser Fr. 25.- / kW thermische Leistung
- Typenbeitrag Wasser-Wasser Fr. 25.- / kW thermische Leistung
Maximale Leistung für Förderbeitrag 70 kW. Die Anlage muss mindestens 75% des Heizenergiebedarfs des Gebäudes decken.
Auswahl wichtiger Bedingungen
Das Gesuch mit Beilagen muss vor Baubeginn der Anlage eingereicht werden. Vor Aufnahme der Bauarbeiten ist die Zusicherung des Förderbeitrages (Verfügung) abzuwarten.
Laufzeit des Förderprogramms
Ein Rechtsanspruch auf Zusicherung von Beiträgen besteht nur im Rahmen des bewilligten Budgets.
Kombinationsmöglichkeit mit anderen Förderprogrammen
Die Förderbeiträge können zusätzlich zum kantonalen Förderprogramm Gebäudeenergie ausgerichtet werden.
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