Förderbereiche und Förderbeiträge

Sonnenkollektoren zur Warmwasseraufbereitung und Heizungsunterstützung.

Ausgenommen sind Luftkollektoren, Anlagen zur Heutrocknung und zur Schwimmbad-Beheizung


Holzheizungen (Zentralheizungssysteme)

Maximaler Beitrag Fr. 2'250.-. Maximale Leistung für Förderbeitrag 70 kW. Die Anlage muss mindestens 75% des Heizenergiebedarfs des Gebäudes decken.

Wärmepumpenheizungen

Maximale Leistung f ür Förderbeitrag 70 kW. Die Anlage muss mindestens 75% des Heizenergiebedarfs des Gebäudes decken.

 

Auswahl wichtiger Bedingungen
Das Gesuch mit Beilagen muss vor Baubeginn der Anlage eingereicht werden. Vor Aufnahme der Bauarbeiten ist die Zusicherung des Förderbeitrages (Verfügung) abzuwarten.

Laufzeit des Förderprogramms
Ein Rechtsanspruch auf Zusicherung von Beiträgen besteht nur im Rahmen des bewilligten Budgets.

Kombinationsmöglichkeit mit anderen Förderprogrammen
Die Förderbeiträge können zusätzlich zum kantonalen Förderprogramm Gebäudeenergie ausgerichtet werden.

 
  Weitere Informationen zum Förderprogramm  
  Die Detailangaben und Gesuchsformulare sind
hier aufgeführt:
Energie-Förderung
 
     
  Einreichung des Fördergesuchs  
  Gemeindekanzlei Escholzmatt
z.H. Energiekommission
Hauptstrasse 95 
6182 Escholzmatt
 
     
  Kontakt bei Fragen  
  Ruth Rava
Gemeinderätin/Energie-
beauftragte
Tel. 041 486 21 77
e-Mail

 

Konferenz Kantonaler Energiefachstellen
Regionalkonferenz Zentralschweiz
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