Sonnenenergie: Baubewilligung?

Die kantonale Planungs- und Bau-verordnung wird auf 1.10.2011 wie folgt angepasst:
Photovoltaik- und therm. Solaranlagen mit einer Fläche bis 20 m2 sind von der Baubewilligungspflicht ausgenommen, wenn sie der Gebäudehülle und der Umgebung angepasst sind und weder in einem ortsbildgeschützten Gebiet noch an einem schützenswerten, inventarisierten Gebäude installiert werden.
(Die bisherige Regelung lautete "… mit einer Fläche bis 10 m2").

Dies bedeutet: Wenn Photovoltaik- und thermische Solaranlagen bis 20 m2 Fläche in Bauzonen installiert werden, muss die Bauherrschaft der Gemeinde kein Bau-bewilligungsgesuch stellen. Es gibt auch keine Meldepflicht.

Eine Ausnahme bilden wie bisher Anlagen, welche in einer (kommunalen, kantonalen oder nationalen) Schutzzone zu stehen kommen. Für sie muss die Bauherrschaft in jedem Fall um eine Baubewilligung ersuchen.


Medienmitteilung vom 8.9.2011



Der Kanton Luzern fördert solarthermische Anlagen auf bestehenden Gebäuden.


Seit Mai 2011 müssen Installateure keine kantonale Informationsveranstaltung zur Energieberatung und den Förderprogrammen mehr besuchen. Der Kanton Luzern empfiehlt, einen Installateur von der Liste der "Solarprofis" zu wählen. "Solarprofis" wurden vom Fachverband swissolar bezüglich Ausbildung und praktischer Erfahrung sorgfältig geprüft.

 

Förderbeiträge 2012

Anlagen für Warmwasseraufbereitung:

Grundbeitrag: 2000 Franken pro Anlage
Flächenbeitrag: 200 Franken pro m2 Aperturfläche


Anlagen für Warmwasseraufbereitung und Heizungsunterstützung:
Grundbeitrag: 4000 Franken pro Anlage
Flächenbeitrag: 250 Franken pro m2 Aperturfläche


  Formulare  
  Gesuchsformular Solarthermische Anlagen Kanton Luzern (V19)  
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