Holzenergie
Holzfeuerungen mit einer Leistung bis 70 kW
Der Kanton Luzern fördert Holzfeuerungen mit einer Leistung bis 70 kW,
wenn folgende Bedingungen erfüllt sind:
- bei Umstellung von Elektro-, Öl- oder Gasheizungen auf Holz
- in Kombination mit bestehender oder neuer thermischer Solaranlage für Warmwasser mit oder ohne Heizungsunterstützung
- Verwendung nicht für Prozesswärme.
Die Förderbeiträge richten sich nach der Leistung der Heizung. Sie betragen für:
- Holzfeuerungen bis 40 kW pauschal 7'300 Franken
- für Holzfeuerungen ab 40 bis 70 kW pauschal 8'500 Franken.
Wenn auf Zentralheizung umgestellt und eine neue Wärmeverteilung eingebaut wird, wird ein Zuschlag von 4'000 Franken pro Anlage ausbezahlt.
An den Kesselersatz einer bestehenden Holzfeuerung wird pauschal 80% der oben genannten Fördersätze gezahlt.
Holzfeuerungen mit einer Leistung von 70 kW und mehr
Der Kanton Luzern fördert Holzfeuerungen mit einer Leistung von 70 kW und mehr, wenn folgende Bedingungen erfüllt sind:
- bei Umstellung von Elektro-, Öl- oder Gasheizungen auf Holz
- Verwendung nicht für Prozesswärme.
Die Förderbeiträge richten sich nach der jährlich erzeugten Energie:
- 140 bis 299 MWh/a: pauschal 10'000 Franken plus 55 Franken pro MWh/a
- 300 bis 599 MWh/a: pauschal 20'000 Franken plus 55 Franken pro MWh/a
- 600 bis 999 MWh/a: pauschal 30'000 Franken plus 55 Franken pro MWh/a
- 1’000 bis 1'999 MWh/a: pauschal 75’000 Franken plus 10 Franken pro MWh/a
- Ab 2’000 MWh/a: individuelle Beurteilung
An den Kesselersatz einer bestehenden Holzfeuerung wird pauschal 80% der oben genannten Fördersätze gezahlt.
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