| Wärmepumpen (Erdsonden-Wärmepumpen bis 40 kW)
Der Kanton Luzern fördert Erdsonden-Wärmepumpen mit einer Heizleistung bis 40 kW, wenn von einer Elektro-, Öl- oder Gasheizung umgestellt wird.
Der Grundbeitrag berechnet sich wie folgt:
(COP bei B0/W35) x (Heizleistung in kW) x 80 Franken
Beispiel:
4.2 x 15 kW x 80 Franken = 5'040 Franken
Bonus für Warmwasser über Wärmepumpe:
- Einfamilienhaus: pauschal 500 Franken
- Mehrfamilien-/Geschäftshaus: pauschal 500 Franken jede weitere Wohnung:
pauschal 300 Franken
Bonus maximal pro Anlage: 3'800 Franken
Bonus für Warmwasser über thermische Solaranlage:
- pauschal 800 Franken für Einfamilien-, Mehrfamilien- oder Geschäftshaus
Die Boni für eine Warmwasseraufbereitung über Wärmepumpe oder thermische Solaranlage sind nicht kumulierbar. Es wird der jeweils höhere Bonus zugrundegelegt.
Beitrag für hydraulische Wärmeverteilung:
- Einfamilienhaus: pauschal 3'500 Franken
- Mehrfamilien-/Geschäftshaus: 2'500 Franken pro Wohnung bzw. Geschäft, Beitrag maximal pro Anlage: 10'000 Franken
Wichtig: Falls die Bohrung für eine Erdsonden-Wärmepumpe aus geologischen Gründen nicht zulässig ist, kann auch die Umstellung auf eine Luft/Wasser-Wärmepumpe (bis 40 kW) gefördert werden (Nachweis erforderlich).
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