Für Fragen zum
Energievollzug und rechtsverbindliche Auskünfte ist die Energiefachstelle zuständig:


Energiefachstelle
Kanton Zug
Aabachstrasse 5
6301 Zug

Dr. Max Gisler
Leiter Energiefachstelle
041 728 53 11
max.gisler@bd.zg.ch

Stellvertretung:
Alfons Eder, Hochbauamt

Offizielle Homepage der Energiefachstelle des Kantons Zug

www.zug.ch




  Vollzug des Energiegesetztes im Gebäudebereich im Kanton Zug

 

Mit der Inkraftsetzung der kantonalen Verordnung zum Energiegesetz auf den 01. Januar 2009 wurden einige Änderungen eingeführt. Die höheren Anforderungen lassen weniger Spielraum und erfordern bereits im Baueingabeprojekt weit reichende Überlegungen zu Gebäudehülle und Technik. Der Vollzug der entsprechenden Vorschriften ist im Kanton Zug Aufgabe der Gemeinden. Aufgrund der bisher gemachten Erfahrungen in den Gemeinden und der Resultate des von der Energiefachstelle der Baudirektion des Kantons Zug in Auftrag gegebenen Monitorings Energievollzug 2010 wird den Gemeinden empfohlen, die Praxis beim Vollzug unter den Zuger Gemeinden zu vereinheitlichen.

Die im PDF "Vollzug Verordnung Energiegesetz" beschriebenen Regelungen von den Gemeinden im Kanton Zug werden ab 01. Juli 2011 einheitlich vollzogen.

 
 
Vollzug Verordnung Energiegesetz Gemeinden des Kantons Zug
 
 

Ablaufschema Energievollzug

 
 
 

 

 

MINERGIE® - Gültige Normen und Nachweisformulare 2012

 

Wie jedes Jahr gibt es Anpassungen zu den Nachweistools. Dieses Jahr gibt es nur kleine Änderungen.Neu muss die Art des aussenliegenden beweglichen Sonnenschutzes für die Variante 1 auf dem Blatt "Sommer" angegeben werden. In der Wegleitung wurden diese Angaben auch ergänzt.

 

MINERGIE-Neuerungen 2012
Nutzungsreglement für die Qualitätsmarke MINERGIE®

MINERGIE®-Nachweisformular Version 13 (gültig bis 31.12.2012)

Wegleitung MINERGIE®-Nachweisformular
Anwendungshilfe MINERGIE®



 
 

Alle Adressen der Gesuchsstellen und der Zertifizierunsstellen

 

 

 

 

Formulare Energienachweis Kanton Zug

Mit der Anwendung der SIA Norm 380/1 (Ausgabe 2009) sind auch die entsprechenden Formulare zu verwenden.
Die Formulare sind für alle Kantone identisch und haben eine Gültigkeit jeweils bis Ende des Kalenderjahres.


Formular EN-ZG Energienachweis Kanton Zug (Deckblatt, gültig bis 31.12.2013)

Formular EN-1a Höchstanteil - Standardlösung
Formular EN-1b Höchstanteil - rechnerische Lösung
Formular EN-1c Höchstanteil - rechnerischer Nachweis
Formular EN-2a Einzelbauteilnachweis/Wärmedämmung
Formular EN-2b Systemnachweis/Wärmedämmung
Formular EN-3 Heizungs- und Warmwasseranlagen
Formular EN-4 Lüftung/Bedarfsnachweis
Formular EN-5 Kühlung / Befeuchtung
Formular EN-6 Kühlräume
Formular EN-7 Gewächshäuser/Traglufthallen
Formular EN-8 Traglufthallen
Formular EN-10 Heizung im Freien
Formular EN-11 Freiluftbad
   
Vollzug Verordnung Energiegesetz Gemeinden des Kantons Zug
Ablaufschema Energievollzug Kanton Zug
   
KB-0 Kontrollblatt Eingangskontrolle formelle Überprüfung
KB-1 Kontrollblatt Höchstanteil - Checkliste materielle Überprüfung
KB-2a Kontrollblatt Wärmedämmung Einzelanforderungen
KB-2b Kontrollblatt Systemanforderungen
   
Musterbeispiel Kanton Luzern "Wärmeschutz Gebäude" (gilt auch für die Kantone UR, SZ, NW, ZG)
Vollzugshilfen zu den Energievorschriften des Kantons Zug (Wegleitung für Fachleute)
   

 


 

Planungshilfen

Den Planverfassern steht ein Hilfsmittel zur Berechnung des Energiebedarfs kostenlos zur Verfügung. Dieses Programm für die Berechnung des Heizwärmebedarfs nach SIA 380/1 kann für den Energienachweis in der Zentralschweiz verwendet werden.

 

Update 2011 - Excel-Programm zur SIA-Norm 380/1 (Ausgabe 2009, Version 8.3.1)
Update 2011 - Excel-Programm zur SIA-Norm 380/1 (Ausgabe 2009, Version 8.3.1), MAC-Version
Bestätigung Berechungsprogramm zur Norm 380/1
Bauteilkatalog Neubauten
Bauteilkatalog Sanierungen
Wärmebrücken-Checkliste (Version 7.1)
Wärmebrückenkatalog
Wärmebrückenkatalog für MINERGIE P
Berechnung Verschattungsfaktoren
Merkblatt Aufzugsanlagen
Merkblatt Fenster
Fenstertool - Berechnungsprogramm Fenster-U-Werten
Sommerlicher Wärmeschutz - Informationen und Wegleitung
b-Faktoren-Berechnung - Programm zur Bestimmung der b-Faktoren für die Berechnung der Wärmeverluste ins Erdreich nach EN ISO 13370
Jahresarbeitszahl Wärmepumpen - Berechnungsprogramm WPesti zur Abschätzung der JAZ von Wärmepumpen
Modellbeschrieb - Rechenmethode WPesti
Beleuchtung Einzelnachweis: Berechnungsprogramm "Lumi-Tool.xls" für die Berechnung der spezifischen Leistung für die Beleuchtung
 
Baustoffdatenbank des SIA
SIA 380/4: Elektrische Energie im Hochbau



 

 

Energiegesetze und Verordnungen
Für den Energievollzug im Kanton Zug gelten die folgenden Rechtsgrundlagen:

Bund

Energiegesetz vom 26. Juni 1998 (EnG, SR 730)
Energieverordnung vom 7. Dezember 1998 (EnV, SR 730.01)


Kanton Zug

Energiegesetz vom 1. Juli 2004
Verordnung zum Energiegesetz vom 12. Juli 2005 (Stand 2008)
Verordnung zum Energiegesetz, Änderung vom 11. November 2008
neu Energieleitbild des Regierungsrates des Kantons Zug 2011
Flyer Leitbild des Regierungsrates - Auszug

Mustervorschriften der Kantone im Energiebereich
Zusammenfassung und Originaltext MuKEn08
   

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 



Konferenz Kantonaler Energiefachstellen
Regionalkonferenz Zentralschweiz
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