Private Kontrolle des Energienachweises im Kanton Schwyz (ab 1. Juli 2010)
Mit der Einführung der Privaten Kontrolle erhalten Fachleute die Befugnis, Bauvorhaben in den Fachbereichen Wärmedämmung, Heizungsanlagen sowie Klima- und Belüftungsanlagen zu kontrollieren: Die Fachpersonen überprüfen anstelle der Baubewilligungsbehörde, ob die eingereichten Bauprojekte den Anforderungen der Energiegesetzgebung entsprechen.
Bereits seit 2006 arbeiten die Kantone Appenzell a. Rh, Glarus, St. Gallen und Zürich in der Privaten Kontrolle zusammen. Seit dem 1. Juli 2010 ist auch der Kanton Schwyz diesem Verbund angeschlossen.
Private Kontrolle ist freiwillig
Die Bauherrschaft entscheidet, ob sie ihr Projek durch eine zur Privaten Kontrolle befugten Person oder durch die Bewilligungsbehörde der Gemeinde prüfen will. Falls die Bauherrschaft die Prüfung durch die Bewilligungsbehörde wünscht, kann die Gemeinde den Mehraufwand verrechnen.
|