Für Fragen zum Energie-vollzug und rechtsverbind-liche Auskünfte ist die Energiefachstelle zuständig:

Hochbauamt
Energiefachstelle energie.hba@sz.ch
Postadresse: Postfach 1252, 6431 Schwyz

Bürostandort:
Dammstrasse 2, 6438 Ibach
Tel. 041 817 70 40
Fax 041 817 70 49

Leitung
Beat Voser
dipl. Architekt HTL
Tel. 041 817 70 45

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Diese Seite enthält die Unterlagen zu den Vorschriften ab 01.04.2010

Auf die Seite mit den bis 31.3.2010 gültigen Unterlagen kann mit diesem Link gewechselt werden!

Kantonales Energiegesetz und Verordnung werden per 1. April 2010 in Kraft gesetzt

Der Regierungsrat setzt das Kantonale Energiegesetz und die Verordnung per 1. April 2010 in Kraft (Amtsblatt vom 26. Februar 2010). Erneuerbare Energien sollen bei bestehenden Bauten mit dem kantonalen Förderprogramm vermehrt zum Einsatz kommen. Neubauten dürfen für Heizung und Warmwasser durchschnittlich nur noch halb soviel Wärmeenergie verbrauchen wie heute.

Die neuen Vorschriften basieren auf den „Mustervorschriften der Kantone im Energiebereich“. Dadurch wird eine weitgehende Harmonisierung der Anforderungen in den Kantonen erreicht. Dies führt zu einer administrativen Vereinfachung im Vollzug, in der Planung und Projektierung. Davon profitieren vor allem auch KMU’s, die in mehreren Kantonen tätig sind.

Der Regierungsrat hat die neuen Energievorschriften und das Förderprogramm per 1. April 2010 in Kraft gesetzt. Für die Energienachweise gibt es eine Übergangsfrist bis 1. Juli 2010.

 
  Wichtige Änderungen in der Übersicht - Energieverordnung und Energiegesetz  
 
Kantonale Energieverordnung vom 16. Februar 2010
 
  Webseite Kanton Schwyz  
 

 



 
 

Provisorisches Minergie-Zertifikat ersetzt Wärmeschutznachweis

Das provisorische Minergie-Zertifikat ersetzt bei reinen Wohnbauten (Gebäudekategorien I und II nach SIA 380/1) den gesetzlichen Wärmeschutznachweis, sofern das Zertifikat rechtzeitig vorliegt. Ersetzt das Minergie-Zertifikat den gesetzlichen Wärmeschutznachweis, ist der Gemeinde eine Kopie der Minergie-Gesuchsunterlagen zu senden.


 
 

MINERGIE®-Nachweisformular Version 11a

Im Kanton Schwyz werden ab dem Jahr 2010 nur noch Gesuche entgegen genommen, welche mit der Nachweis-Version 11a (basierend auf der SIA Norm 380/1:2009) erstellt wurden.

 

 
 

MINERGIE-Neuerunge2010

 
 
Nutzungsreglement für die Qualitätsmarke MINERGIE®
 
 

MINERGIE®-Nachweisformular Version 11a

 
       
 
Alle Adressen der Gesuchsstellen und der Zertifizierunsstellen finden Sie hier  

 

 

Formulare Energienachweis Kanton Schwyz (gültig ab 01.04.2010)

Mit der Anwendung der neuen SIA Norm 380/1 (Ausgabe 2009) sind auch die entsprechenden Formulare zu verwenden.
Die neuen Formulare sind für alle Kantone identisch und haben eine Gültigkeit jeweils bis
Ende des Kalenderjahres.


Formular EN-SZ Energienachweis Kanton Schwyz (Deckblatt) 2010

  Formular EN-1a Höchstanteil - Standardlösung
  Formular EN-1b Höchstanteil - rechnerische Lösung
  Formular EN-1c Höchstanteil - rechnerischer Nachweis
  Formular EN-2a Einzelbauteilnachweis/Wärmedämmung
  Formular EN-2b Systemnachweis/Wärmedämmung
  Formular EN-3 Heizungs- und Warmwasseranlagen
  Formular EN-4 Lüftung/Bedarfsnachweis
  Formular EN-5 Kühlung / Befeuchtung
     
  KB-0 Kontrollblatt Eingangskontrolle formelle Überprüfung
  KB-1 Kontrollblatt Höchstanteil - Checkliste materielle Überprüfung
  KB-2a Kontrollblatt Wärmedämmung Einzelanforderungen
  KB-2b Kontrollblatt Systemanforderungen
     
Musterbeispiel "Wärmeschutz Gebäude"
Vollzugshilfen zu den Energievorschriften der Kantone
Zur Erläuterung und Anwendung der Energiebvorschriften in den Kantonen sind die Vollzugshilfen eine Wegleitung für Fachleute
     


 


 

Planungshilfen

Den Planverfassern steht ein Hilfsmittel zur Berechnung des Energiebedarfs kostenlos zur Verfügung. Dieses EDV-Programm für die Berechnung des Heizwärmebedarfs nach SIA 380/1 kann für den Energienachweis in der Zentralschweiz verwendet werden.

 

Update - Excel-Programm zur SIA-Norm 380/1 (Ausgabe 2009, Version 8.3)
Update - Excel-Programm zur SIA-Norm 380/1 (Ausgabe 2009, Version 8.3), MAC-Version
Bestätigung Berechungsprogramm zur Norm 380/1
Bauteilkatalog Neubauten
Bauteilkatalog Sanierungen
Wärmebrücken-Checkliste (Version 7.1)
Wärmebrückenkatalog
Wärmebrückenkatalog für MINERGIE P
Berechnung Verschattungsfaktoren
Merkblatt Aufzugsanlagen
Merkblatt Fenster
Fenstertool - Berechnungsprogramm Fenster-U-Werten
Neu - Sommerlicher Wärmeschutz - Informationen und Wegleitung
Neu - b-Faktoren-Berechnung - Programm zur Bestimmung der b-Faktoren für die Berechnung der Wärmeverluste ins Erdreich nach EN ISO 13370
Neu - Höchstanteil nicht erneuerbarer Energien - Hilfe für die Erstellung eines rechnerischen Nachweises
Neu - Jahresarbeitszahl Wärmepumpen - Berechnungsprogramm WPesti zur Abschätzung der JAZ von Wärmepumpen
Neu - Modellbeschrieb - Rechenmethode WPesti
   
Baustoffdatenbank des SIA
SIA 380/4: Elektrische Energie im Hochbau



 

 

Vollzugshilfen/Energieordner
Die Kantone haben eine gemeinsame energiepolitische Strategie entwickelt. Ein zentraler Punkt ist die Harmonisierung der kantonalen energierechtlichen Anforderungen. Um den Vollzug der Vorschriften zu vereinheitlichen, sind die vorliegenden Vollzugshilfen geschaffen worden. Jeder Kanton entscheidet aufgrund seiner gesetzlichen Grundlagen, welche Vollzugshilfen eingesetzt werden.

 

Kanton Schwyz
 


 

Energiegesetze und Verordnungen
Für den Energievollzug im Kanton Schwyz gelten die folgenden Rechtsgrundlagen:

Bund

Energiegesetz vom 26. Juni 1998 (EnG, SR 730)
Energieverordnung vom 7. Dezember 1998 (EnV, SR 730.01)


Kanton Schwyz

Kantonales Energiegesetz vom 16. September 2009, (SRSZ 420.10)
Energieverordnung vom 16. Februar 2010, (SRZS 420.111)
   

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 



Konferenz Kantonaler Energiefachstellen
Regionalkonferenz Zentralschweiz
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