Für Fragen zum
Energievollzug
und rechtsverbindliche Auskünfte ist die Energiefachstelle zuständig:


Hochbauamt
Energiefachstelle energie.hba@sz.ch
Postadresse: Postfach 1252, 6431 Schwyz

Bürostandort:
Dammstrasse 2, 6438 Ibach
Tel. 041 819 15 40
Fax 041 819 15 49

Leitung
Beat Voser
dipl. Architekt HTL
Tel. 041 819 15 44

Offizielle Homepage der
Energiefachstelle Schwyz
www.energie.sz.ch




 

 

Private Kontrolle des Energienachweises im Kanton Schwyz (ab 1. Juli 2010)

Mit der Einführung der Privaten Kontrolle erhalten Fachleute die Befugnis, Bauvorhaben in den Fachbereichen Wärmedämmung, Heizungsanlagen sowie Klima- und Belüftungsanlagen zu kontrollieren: Die Fachpersonen überprüfen anstelle der Baubewilligungsbehörde, ob die eingereichten Bauprojekte den Anforderungen der Energiegesetzgebung entsprechen.

Bereits seit 2006 arbeiten die Kantone Appenzell a. Rh, Glarus, St. Gallen und Zürich in der Privaten Kontrolle zusammen. Seit dem 1. Juli 2010 ist auch der Kanton Schwyz diesem Verbund angeschlossen.


Private Kontrolle ist freiwillig
Die Bauherrschaft entscheidet, ob sie ihr Projek durch eine zur Privaten Kontrolle befugten Person oder durch die Bewilligungsbehörde der Gemeinde prüfen will. Falls die Bauherrschaft die Prüfung durch die Bewilligungsbehörde wünscht, kann die Gemeinde den Mehraufwand verrechnen.


 

 


 

MINERGIE® - Gültige Normen und Nachweisformulare 2012

 

Wie jedes Jahr gibt es Anpassungen zu den Nachweistools. Dieses Jahr gibt es nur kleine Änderungen.Neu muss die Art des aussenliegenden beweglichen Sonnenschutzes für die Variante 1 auf dem Blatt "Sommer" angegeben werden. In der Wegleitung wurden diese Angaben auch ergänzt.

 

MINERGIE-Neuerungen 2012
Nutzungsreglement für die Qualitätsmarke MINERGIE®

MINERGIE®-Nachweisformular Version 13 (gültig bis 31.12.2012)

Wegleitung MINERGIE®-Nachweisformular
Anwendungshilfe MINERGIE®



 
 

Alle Adressen der Gesuchsstellen und der Zertifizierunsstellen

 

 


 

Formulare Energienachweis Kanton Schwyz

Mit der Anwendung der SIA Norm 380/1 (Ausgabe 2009) sind auch die entsprechenden Formulare zu verwenden.
Die Formulare sind für alle Kantone identisch und haben eine Gültigkeit jeweils bis Ende des Kalenderjahres.


Formular EN-SZ Energienachweis Kanton Schwyz (Deckblatt, gültig bis 31.12.2013)

Formular EN-1a Höchstanteil - Standardlösung
Formular EN-1b Höchstanteil - rechnerische Lösung
Formular EN-1c Höchstanteil - rechnerischer Nachweis
Formular EN-2a Einzelbauteilnachweis/Wärmedämmung
Formular EN-2b Systemnachweis/Wärmedämmung
Formular EN-3 Heizungs- und Warmwasseranlagen
Formular EN-4 Lüftung/Bedarfsnachweis
Formular EN-5 Kühlung / Befeuchtung
   
KB-0 Kontrollblatt Eingangskontrolle formelle Überprüfung
KB-1 Kontrollblatt Höchstanteil - Checkliste materielle Überprüfung
KB-2a Kontrollblatt Wärmedämmung Einzelanforderungen
KB-2b Kontrollblatt Systemanforderungen
   
Musterbeispiel Kanton Luzern "Wärmeschutz Gebäude" (gilt auch für die Kantone UR, SZ, NW, ZG)
Vollzugshilfen zu den Energievorschriften des Kantons Schwyz (Wegleitung für Fachleute)


 


 

Planungshilfen

Den Planverfassern steht ein Hilfsmittel zur Berechnung des Energiebedarfs kostenlos zur Verfügung. Dieses Programm für die Berechnung des Heizwärmebedarfs nach SIA 380/1 kann für den Energienachweis in der Zentralschweiz verwendet werden.

 

Update 2011 - Excel-Programm zur SIA-Norm 380/1 (Ausgabe 2009, Version 8.3.1)
Update 2011 - Excel-Programm zur SIA-Norm 380/1 (Ausgabe 2009, Version 8.3.1), MAC-Version
Bestätigung Berechungsprogramm zur Norm 380/1
Bauteilkatalog Neubauten
Bauteilkatalog Sanierungen
Wärmebrücken-Checkliste (Version 7.1)
Wärmebrückenkatalog
Wärmebrückenkatalog für MINERGIE P
Berechnung Verschattungsfaktoren
Merkblatt Aufzugsanlagen
Merkblatt Fenster
Fenstertool - Berechnungsprogramm Fenster-U-Werten
Sommerlicher Wärmeschutz - Informationen und Wegleitung
b-Faktoren-Berechnung - Programm zur Bestimmung der b-Faktoren für die Berechnung der Wärmeverluste ins Erdreich nach EN ISO 13370
Jahresarbeitszahl Wärmepumpen - Berechnungsprogramm WPesti zur Abschätzung der JAZ von Wärmepumpen
Modellbeschrieb - Rechenmethode WPesti
Beleuchtung Einzelnachweis: Berechnungsprogramm "Lumi-Tool.xls" für die Berechnung der spezifischen Leistung für die Beleuchtung
 
Baustoffdatenbank des SIA
SIA 380/4: Elektrische Energie im Hochbau



 

 

Energiegesetze und Verordnungen
Für den Energievollzug im Kanton Schwyz gelten die folgenden Rechtsgrundlagen:

Bund

Energiegesetz vom 26. Juni 1998 (EnG, SR 730)
Energieverordnung vom 7. Dezember 1998 (EnV, SR 730.01)

 

Kanton Schwyz

Kantonales Energiegesetz vom 16. September 2009, (SRSZ 420.10)
Energieverordnung vom 16. Februar 2010, (SRZS 420.111)

 

Mustervorschriften der Kantone im Energiebereich

Zusammenfassung und Originaltext MuKEn08
   
   

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 



Konferenz Kantonaler Energiefachstellen
Regionalkonferenz Zentralschweiz
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