Auskünfte zu Energievollzug erteilt die Dienststelle Umwelt und Energie (uwe):

Umwelt und Energie (uwe)
Kanton Luzern
Libellenrain 15
Postfach 3439
6002 Luzern


Jules Gut

Projektleiter Energie

Vollzug, Minergie, MuKEn

041 228 61 46

jules.gut@lu.ch

 

Detaillierte Informationen

finden Sie unter

www.energie.lu.ch



 

Vollzugshilfen zu den Energievorschriften der Kantone


Ausgangslage


Zur Erläuterung und Anwendung der Energievorschriften in den Kantonen sind die Vollzugshilfen eine Wegleitung für Fachleute.

Die Vollzugshilfen gewährleisten einerseits ein grosses Mass an Rechtsgleichheit und ermöglichen andererseits im Einzelfall flexible und angepasste Lösungen. Berücksichtigen die Vollzugsbehörden und die Bau- und Haustechnikfachleute  diese Vollzugshilfen, so können sie davon ausgehen, dass sie die baurelevanten Aspekte des eidgenössischen und kantonalen Energierechts rechtskonform vollziehen. Andere Lösungen sind nicht ausgeschlossen, es muss jedoch nachgewiesen werden, dass sie rechtskonform sind.

 
 
Vollzugshilfe zu EN-1 Höchstanteil an nichterneuerbaren Energien bei Neubauten
 
  Vollzugshilfe zu EN-2 Wärmeschutz von Gebäuden  
 
Vollzugshilfe zu EN-3 Heizung und Warmwasser
 
  Vollzugshilfe zu EN-4 Lüftungstechnische Anlagen  
  Vollzugshilfe zu EN-5 Kühlen, Be- und Entfeuchten  
  Vollzugshilfe zu EN-6 Kühlräume  
  Vollzugshilfe zu EN-7 Beheizte Gewächshäuser  
  Vollzugshilfe zu EN-8 Beheizte Traglufthallen  
  Vollzugshilfe zu EN-10 Heizungen im Freien  
  Vollzugshilfe zu EN-11 Beheizte Freiluftbäder  


Aktualisierung


Die Aktualisierung der Vollzugshilfen ist vorgesehen. Sie wird vor allem von den neuen Techniken und den Bemerkungen der Benützer abhängen. Die Vollzugshilfen werden also einzeln revidiert, je nach Erfahrungen und auftauchenden praktischen Problemen. Beachten Sie das Ausgabedatum in der Kopfzeile der jeweiligen Dokumente.


Anwendung

Jeder Kanton entscheidet aufgrund seiner gesetzlichen Grundlagen, welche Vollzugshilfen eingesetzt werden. Die kantonalen Energieordner enthalten in der Regel weitere Erläuterungen des Kantons, um auf spezifische kantonale Eigenheiten der Gesetzgebung oder des Vollzugs hinzuweisen.



 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 



Konferenz Kantonaler Energiefachstellen
Regionalkonferenz Zentralschweiz
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