Für Fragen zum
Energievollzug und rechtsverbindliche
Auskünfte ist die Dienstelle Umwelt und Energie zuständig:


Umwelt und Energie (uwe)
Kanton Luzern
Libellenrain 15
Postfach 3439
6002 Luzern


Rudolf Baumann-Hauser

Fachleiter Energie

041 228 60 75

rudolf.baumann@lu.ch

Jules Gut

Projektleiter Energie

Vollzug, Minergie, MuKEn

041 228 61 46

jules.gut@lu.ch

 

Cyrill Studer
Projektleiter Energie
Erneuerbare Energien
041 228 61 50
cyrill.studer@lu.ch

 

Offizielle Homepage der Dienstelle Umwelt und Energie

www.energie.lu.ch


 

  Wie gut sind Infrarot-Strahlungsheizungen wirklich?

 

Eine „sensationelle Energiebilanz“ wird den Infrarot-Heizungen attestiert – allerdings nur von den Herstellern. Da es sich bei diesen Angeboten um reine ElektroWiderstandheizungen handelt, erstaunt diese Einschätzung nicht nur Fachleute. Die Konferenz der Ostschweizer Energiefachstellen wollte es genau wissen und beauftragte die Hochschule Luzern (HSLU), Technik+Architektur, mit einer detaillierten Untersuchung:

 

Medienmitteilung der Konferenz Kantonaler Energiefachstellen

Untersuchungsbericht der Hochschule Luzern

 

 

 

 

 

MINERGIE® - Gültige Normen und Nachweisformulare 2012

 

Wie jedes Jahr gibt es Anpassungen zu den Nachweistools. Dieses Jahr gibt es nur kleine Änderungen.Neu muss die Art des aussenliegenden beweglichen Sonnenschutzes für die Variante 1 auf dem Blatt "Sommer" angegeben werden. In der Wegleitung wurden diese Angaben auch ergänzt.

 

MINERGIE-Neuerungen 2012
Nutzungsreglement für die Qualitätsmarke MINERGIE®

MINERGIE®-Nachweisformular Version 13 (gültig bis 31.12.2012)

Wegleitung MINERGIE®-Nachweisformular
Anwendungshilfe MINERGIE®



 
 

Alle Adressen der Gesuchsstellen und der Zertifizierunsstellen

 

 

 

 

Formulare Energienachweis Kanton Luzern

Mit der Anwendung der SIA Norm 380/1 (Ausgabe 2009) sind auch die entsprechenden Formulare zu verwenden.
Die Formulare sind für alle Kantone identisch und haben eine Gültigkeit jeweils bis Ende des Kalenderjahres.


Formular EN-LU Energienachweis Kanton Luzern (Deckblatt, gültig bis 31.12.2013)

Formular EN-1a Höchstanteil - Standardlösung
Formular EN-1b Höchstanteil - rechnerische Lösung
Formular EN-1c Höchstanteil - rechnerischer Nachweis
Formular EN-2a Einzelbauteilnachweis/Wärmedämmung
Formular EN-2b Systemnachweis/Wärmedämmung
Formular EN-3 Heizungs- und Warmwasseranlagen
Formular EN-4 Lüftung/Bedarfsnachweis
Formular EN-5 Kühlung / Befeuchtung
Formular EN-6 Kühlräume
Formular EN-7 Gewächshäuser/Traglufthallen
Formular EN-8 Traglufthallen
Formular EN-10 Heizung im Freien
Formular EN-11 Freiluftbad
   
KB-0 Kontrollblatt Eingangskontrolle formelle Überprüfung
KB-1 Kontrollblatt Höchstanteil - Checkliste materielle Überprüfung
KB-2a Kontrollblatt Wärmedämmung Einzelanforderungen
KB-2b Kontrollblatt Systemanforderungen
 
Musterbeispiel Kanton Luzern "Wärmeschutz Gebäude" (gilt auch für die Kantone UR, SZ, NW, ZG)
Vollzugshilfen zu den Energievorschriften des Kantons Luzern (Wegleitung für Fachleute)


 

 

 

 

Planungshilfen

Den Planverfassern steht ein Hilfsmittel zur Berechnung des Energiebedarfs kostenlos zur Verfügung. Dieses Programm für die Berechnung des Heizwärmebedarfs nach SIA 380/1 kann für den Energienachweis in der Zentralschweiz verwendet werden.

 

Update 2011 - Excel-Programm zur SIA-Norm 380/1 (Ausgabe 2009, Version 8.3.1)
Update 2011 - Excel-Programm zur SIA-Norm 380/1 (Ausgabe 2009, Version 8.3.1) MAC-Version
Bestätigung Berechungsprogramm zur Norm 380/1
Bauteilkatalog Neubauten
Bauteilkatalog Sanierungen
Wärmebrücken-Checkliste (Version 7.1)
Wärmebrückenkatalog
Wärmebrückenkatalog für MINERGIE P
Berechnung Verschattungsfaktoren
Merkblatt Aufzugsanlagen
Merkblatt Fenster
Fenstertool - Berechnungsprogramm Fenster-U-Werten
Sommerlicher Wärmeschutz - Informationen und Wegleitung
b-Faktoren-Berechnung - Programm zur Bestimmung der b-Faktoren für die Berechnung der Wärmeverluste ins Erdreich nach EN ISO 13370
Jahresarbeitszahl Wärmepumpen - Berechnungsprogramm WPesti zur Abschätzung der JAZ von Wärmepumpen
Modellbeschrieb - Rechenmethode WPesti
Beleuchtung Einzelnachweis: Berechnungsprogramm "Lumi-Tool.xls" für die Berechnung der spezifischen Leistung für die Beleuchtung
 
Baustoffdatenbank des SIA
SIA 380/4: Elektrische Energie im Hochbau



 

 

Energiegesetze und Verordnungen
Für den Energievollzug im Kanton Luzern gelten die folgenden Rechtsgrundlagen:

Bund

Energiegesetz vom 26. Juni 1998 (EnG, SR 730)
Energieverordnung vom 7. Dezember 1998 (EnV, SR 730.01)


Kanton Luzern

Energiegesetz vom 7. März 1989 (Ausgabe Januar 2005); SRL-Nr. 773
Energieverordnung vom 11. Dezember 1990; (Ausgabe Januar 2009); SRL-Nr. 774
Anhang zur Energieverordnung Fassung vom 28. Oktober 2008 (Ausgabe Januar 2009)
Planungs- und Baugesetz vom 7. März 1989 (Ausgabe Juli 2004); SRL-Nr. 735
Planungs- und Bauverordnung vom 27. Nov. 2001 (Ausgabe Juli 2004); SRL-Nr. 736 (5. Wärmeschutz § 52a - 52d)

Mustervorschriften der Kantone im Energiebereich
Zusammenfassung und Originaltext MuKEn08
   

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 



Konferenz Kantonaler Energiefachstellen
Regionalkonferenz Zentralschweiz
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