Auskünfte zu Energievollzug erteilt die Energiefachstelle
des jeweiligen Kantones.

 

 

     
     
     
     
     
     


 

Vollzugshilfen zu den Energievorschriften der Kantone


Zur Erläuterung und Anwendung der Energievorschriften in den Kantonen sind die Vollzugshilfen eine Wegleitung für Fachleute. Die Vollzugshilfen gewährleisten einerseits ein grosses Mass an Rechtsgleichheit und ermöglichen andererseits im Einzelfall flexible und angepasste Lösungen. Berücksichtigen die Vollzugsbehörden und die Bau- und Haustechnikfachleute  diese Vollzugshilfen, so können sie davon ausgehen, dass sie die baurelevanten Aspekte des eidgenössischen und kantonalen Energierechts rechtskonform vollziehen. Andere Lösungen sind nicht ausgeschlossen, es muss jedoch nachgewiesen werden, dass sie rechtskonform sind.

 
 
Vollzugshilfe EN-1 Höchstanteil an nichterneuerbaren Energien bei Neubauten
 
  Vollzugshilfe EN-2 Wärmeschutz von Gebäuden  
  Ergänzung zu Vollzugshilfe EN-2 beiheitze Geflügelställe (Juni 2011)  
 
Vollzugshilfe EN-3 Heizung und Warmwasser
 
  Vollzugshilfe EN-4 Lüftungstechnische Anlagen  
  Vollzugshilfe EN-5 Kühlen, Be- und Entfeuchten  
  Vollzugshilfe EN-6 Kühlräume  
  Vollzugshilfe EN-7 Beheizte Gewächshäuser  
  Vollzugshilfe EN-8 Beheizte Traglufthallen  
  Vollzugshilfe EN-10 Heizungen im Freien  
  Vollzugshilfe EN-11 Beheizte Freiluftbäder  
  Vollzugshilfe EN-12 Elektrische Energie, SIA 380/4: Teil Beleuchtung  
  Vollzugshilfe EN-14 Verbrauchsabhängige Heiz- und Warmwasserkostenabrechnung  
  Vollzugshilfe EN-15 Grossverbraucher  
  Vollzugshilfe EN-16 Ferienhäuser / zeitweise belegte Gebäude  
  Ratgeber "Zeitweise belegte Gebäude"  
       
 

Aktualisierung

Die Aktualisierung der Vollzugshilfen ist vorgesehen. Sie wird vor allem von den neuen Techniken und den Bemerkungen der Benützer abhängen. Die Vollzugshilfen werden also einzeln revidiert, je nach Erfahrungen und auftauchenden praktischen Problemen. Beachten Sie das Ausgabedatum in der Kopfzeile der jeweiligen Dokumente.
 
       
 

Anwendung

Jeder Kanton entscheidet aufgrund seiner gesetzlichen Grundlagen, welche Vollzugshilfen eingesetzt werden. Auf der Seite 3 des Formulars EN-LU (oder des jeweiligen Kantons) finden Sie Hinweise zu kantonsspezifischen Regelungen.

 
       
  Ergänzende Kurse  
     
  Fortbildungskurs - Sommerlicher Wärmeschutz  
  Fortbildungskurs - Energievorschriften der Kantone - Anwendung der MuKEn08  
  Fortbildungskurs - Wärmebrücken vermeiden – Checkliste Wärmebrücken anwenden  
  inhouse-Schulung für Baufachleute  





 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 



Konferenz Kantonaler Energiefachstellen
Regionalkonferenz Zentralschweiz
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